WELLINGTON (dpa-AFX) - Der wegen Betrugs in den USA gesuchte Gründer der Internetplattform Megaupload, Kim Dotcom, muss möglicherweise wieder ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft in Neuseeland hat Berufung gegen die richterliche Entscheidung eingelegt, den gebürtigen Kieler (Kim Schmitz) gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen. Der Richter kündigte bei einer Anhörung am Dienstag eine Entscheidung für Mittwoch an, berichteten lokale Medien in Auckland.
Die USA fordern die Auslieferung von Dotcom und drei anderen Verantwortlichen für Megaupload. Sie werfen ihnen vor, die inzwischen dichtgemachte Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben. Sie wollen Dotcom und seinen Mitstreitern den Prozess machen und beantragen die Auslieferung. Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.
Dotcom war auf US-Antrag am 20. Januar auf seinem Anwesen in Coatesville nördlich von Auckland festgenommen worden. Er kam vergangene Woche gegen Kaution frei. Die anderen drei Verantwortlichen sind auch gegen Kaution frei. Dagegen protestierten die Staatsanwälte nicht. Im Falle Dotcoms fürchten sie aber, dass der Deutsche sich mit seiner schwangeren Frau und den drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Der Verteidiger wies dies zurück. Dotcom, der mit Frau und Freunden zum Gericht kam, sprach nicht mit Reportern./oe/DP/kja
Die USA fordern die Auslieferung von Dotcom und drei anderen Verantwortlichen für Megaupload. Sie werfen ihnen vor, die inzwischen dichtgemachte Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben. Sie wollen Dotcom und seinen Mitstreitern den Prozess machen und beantragen die Auslieferung. Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.
Dotcom war auf US-Antrag am 20. Januar auf seinem Anwesen in Coatesville nördlich von Auckland festgenommen worden. Er kam vergangene Woche gegen Kaution frei. Die anderen drei Verantwortlichen sind auch gegen Kaution frei. Dagegen protestierten die Staatsanwälte nicht. Im Falle Dotcoms fürchten sie aber, dass der Deutsche sich mit seiner schwangeren Frau und den drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Der Verteidiger wies dies zurück. Dotcom, der mit Frau und Freunden zum Gericht kam, sprach nicht mit Reportern./oe/DP/kja