FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Streit um die Markenzeichen des zerschlagenen Pharmakonzerns Hoechst bleibt vorerst offen. Das Landgericht Frankfurt verkündete am Mittwoch statt des erwarteten Urteils einen Beschluss, wonach bei einem neuen Verhandlungstermin Anfang Mai weitere rechtliche Aspekte erörtert werden sollen. Ein Privatmann aus Berlin hatte auf Löschung der beim Münchener Markenamt hinterlegten Namenszüge sowie des Hoechst-Logos 'Brücke und Turm' geklagt.
Er berief sich darauf, dass das bis in die 1920er Jahre zurückgehende Logo von dem Nachfolgeunternehmen Sanofi -Aventis nicht mehr verwendet werde. Nach Angaben eines Hoechst-Anwaltes wird das Symbol jedoch in etwas abgewandelter Form weiter bei der Herstellung von Tabletten genutzt.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht es um die Frage, ob die Verwendung abgewandelter ähnlicher Embleme auch das beim Markenamt hinterlegte Ursprungs-Logo schützt. Mit diesem Problem beschäftige sich derzeit auch der Europäische Gerichtshof. Möglicherweise müsse der Prozess in Frankfurt bis zu einem Urteil aus Straßburg sogar ausgesetzt werden, sagte der Sprecher./grh/DP/tw
Er berief sich darauf, dass das bis in die 1920er Jahre zurückgehende Logo von dem Nachfolgeunternehmen Sanofi
Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht es um die Frage, ob die Verwendung abgewandelter ähnlicher Embleme auch das beim Markenamt hinterlegte Ursprungs-Logo schützt. Mit diesem Problem beschäftige sich derzeit auch der Europäische Gerichtshof. Möglicherweise müsse der Prozess in Frankfurt bis zu einem Urteil aus Straßburg sogar ausgesetzt werden, sagte der Sprecher./grh/DP/tw