Achtung! Q3-Earnings stehen an. Alle wichtigen Daten kompakt für dich an einem Ort.Reinschauen

Thyssenkrupp-Stahlsparte will Umbauplan 'noch im Sommer' vorlegen

Veröffentlicht am 24.06.2024, 16:08
© Reuters.
TKAG
-

DUISBURG (dpa-AFX) - Die Thyssenkrupp -Stahlsparte will noch in diesem Sommer Einzelheiten zum geplanten Abbau von Produktionskapazitäten in Duisburg vorlegen. "Der Business Plan wird derzeit weiter detailliert erarbeitet und soll noch im Sommer der Mitbestimmung und den zuständigen Gremien vorgestellt werden", teilte Thyssenkrupp Steel am Montag in Duisburg mit.

Deutschlands größter Stahlerzeuger hatte im April einen deutlichen Abbau von Produktionskapazitäten in Duisburg angekündigt, der auch mit einem Arbeitsplatzabbau verbunden sein werde. Das Unternehmen will damit auf die schwächelnde Konjunktur und die gestiegenen Energiekosten reagieren.

Die Thyssenkrupp-Stahlsparte beschäftigt rund 27 000 Menschen, allein 13 000 davon in Duisburg. Der Mutterkonzern Thyssenkrupp plant die Verselbstständigung der Sparte. Erster Schritt dazu soll ein 20-Prozent-Einstieg des Energieunternehmens EPCG des tschechischen Investors Daniel Kretinsky sein.

Am Freitag war durch einen Bericht der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" bekanntgeworden, dass es beim Umbau der Stahlsparte laut einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der Arbeitnehmerseite und dem künftigen Stahl-Miteigentümer EPCG nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen soll. "Dass wir betriebsbedingte Kündigungen bei Thyssenkrupp Steel im Zuge der Restrukturierung ausschließen können, ist ein wichtiger Schritt", sagte Vize-Aufsichtsratschef Detlef Wetzel (IG Metall) der WAZ.

"Die getroffene Grundsatzvereinbarung gibt der strukturellen Neuaufstellung des Stahlbereichs einen stabilen und verlässlichen Rahmen", teilte die Stahlsparte dazu am Montag mit. Ein wesentliches Element der Verständigung zwischen der Thyssenkrupp AG (ETR:TKAG), EPCG, dem Thyssenkrupp Steel-Aufsichtsrat und Thyssenkrupp Steel bestehe darin, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden sollen. Zudem werde eine Begleitkommission unter Einbindung der Mitbestimmung und der IG Metall dauerhaft in den Prozess der strukturellen Neuaufstellung eingebunden sein. "Die Grundsatzvereinbarung ist auch deshalb ein wichtiger Schritt, als die Umsetzung des neuen Business Plans mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.