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TR ONE Ad Hoc: Linde AG: Bekanntgabe über den Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTIP 2012

Veröffentlicht am 13.12.2012, 18:52
Linde AG: Bekanntgabe über den Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTIP 2012

Linde AG /

Linde AG: Bekanntgabe über den Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTIP 2012

. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.

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Der Vorstand der Linde Aktiengesellschaft, München, ISIN DE0006483001, hat am

13. Dezember 2012 beschlossen, 36.408 Aktien der Linde Aktiengesellschaft, was

rund 0,02% des Grundkapitals der Linde Aktiengesellschaft entspricht, über die

Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Verwendungszwecken zu

erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel vom

13. Dezember 2012 von 133,50 Euro müssten für 36.408 Aktien bis zu 4.860.468,-

Euro aufgewendet werden.

Die Linde Aktiengesellschaft macht dabei von der am 4. Mai 2012 von der

Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung Gebrauch,

die zum Erwerb eigener Aktien bis zum 3. Mai 2017 ermächtigt.

Der Erwerb eigener Aktien wird gemäß dem Beschluss des Vorstands vom 13.

Dezember 2012 im Zeitraum vom 14. Dezember 2012 (frühester möglicher

Erwerbszeitpunkt) bis zum 21. Dezember 2012 (spätester möglicher

Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.

Die Aktien werden zur Erfüllung von Rechten auf Übertragung von Aktien der Linde

Aktiengesellschaft im Rahmen des so genannten Share Matching Plans an alle

Berechtigten des Plans, darunter auch die Mitglieder des Vorstands, verwendet.

Der Share Matching Plan ist ein Bestandteil des von der Hauptversammlung am 4.

Mai 2012 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Long Term Incentive Plans

(LTIP) 2012.

Der Erwerb eigener Aktien erfolgt in Anlehnung an die Safe-Harbour-Regelungen

gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der

Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur

Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

- Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen

(nachfolgend: EG-VO). Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts

durchgeführt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des

Erwerbs der eigenen Aktien trifft. Das Recht der Linde Aktiengesellschaft, das

Mandat des Kreditinstituts vorzeitig zu beenden und weitere Rückkäufe im

Einklang mit den dabei zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen zu stoppen,

bleibt hiervon unberührt.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der

Aktien der Linde Aktiengesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der Linde

Aktiengesellschaft. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Linde

Aktiengesellschaft insbesondere verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der

Linde Aktiengesellschaft die Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom

4. Mai 2012 sowie die Handelsbedingungen des Art  5 Abs. 1 und 2 der EG-VO

einzuhalten.

Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel der Deutsche

Börse AG  (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Gegenwert für den

Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung

der Hauptversammlung vom 4. Mai 2012 für den Fall eines Rückerwerbs eigener

Aktien über die Börse vor, den durchschnittlichen Schlusskurs von Aktien

gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter

Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum

Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 %

unterschreiten.

Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, der über dem Preis des zuletzt an

der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt

bzw. über dem letzten höchsten unabhängigen Angebot an der Börse, an der der

Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

Die Linde Aktiengesellschaft wird nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen

täglichen Aktienumsatzes der letzten 20 Tage vor dem Erwerb an der Börse, an der

der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den dabei zu beachtenden

rechtlichen Bestimmungen jederzeit ausgesetzt, wieder aufgenommen oder vorzeitig

beendet werden.

Über die durchgeführten Transaktionen wird regelmäßig auf der Internetseite der

Linde Aktiengesellschaft (http://www.linde.com) gem. Art. 4 Abs. 4 EU-VO

2273/2003 berichtet.

Linde Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and

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Source: Linde AG via Thomson Reuters ONE

[HUG#1664871]

--- Ende der Mitteilung ---

Linde AG

Klosterhofstrasse 1 München Deutschland

WKN: 648300;ISIN: DE0006483001;Index:Prime All Share,HDAX,DAX,CDAX;

Notiert: Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover,

Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse,

Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse,

Regulierter Markt in Börse Stuttgart,

Regulierter Markt in Bayerische Börse München,

Regulierter Markt in Börse Berlin,

Regulierter Markt in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg,

Regulierter Markt in Börse Düsseldorf;

http://www.linde.com

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