Linde AG: Bekanntgabe über den Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTIP 2012
Linde AG /
Linde AG: Bekanntgabe über den Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTIP 2012
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand der Linde Aktiengesellschaft, München, ISIN DE0006483001, hat am
13. Dezember 2012 beschlossen, 36.408 Aktien der Linde Aktiengesellschaft, was
rund 0,02% des Grundkapitals der Linde Aktiengesellschaft entspricht, über die
Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Verwendungszwecken zu
erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel vom
13. Dezember 2012 von 133,50 Euro müssten für 36.408 Aktien bis zu 4.860.468,-
Euro aufgewendet werden.
Die Linde Aktiengesellschaft macht dabei von der am 4. Mai 2012 von der
Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung Gebrauch,
die zum Erwerb eigener Aktien bis zum 3. Mai 2017 ermächtigt.
Der Erwerb eigener Aktien wird gemäß dem Beschluss des Vorstands vom 13.
Dezember 2012 im Zeitraum vom 14. Dezember 2012 (frühester möglicher
Erwerbszeitpunkt) bis zum 21. Dezember 2012 (spätester möglicher
Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.
Die Aktien werden zur Erfüllung von Rechten auf Übertragung von Aktien der Linde
Aktiengesellschaft im Rahmen des so genannten Share Matching Plans an alle
Berechtigten des Plans, darunter auch die Mitglieder des Vorstands, verwendet.
Der Share Matching Plan ist ein Bestandteil des von der Hauptversammlung am 4.
Mai 2012 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Long Term Incentive Plans
(LTIP) 2012.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt in Anlehnung an die Safe-Harbour-Regelungen
gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur
Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
- Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen
(nachfolgend: EG-VO). Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts
durchgeführt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs der eigenen Aktien trifft. Das Recht der Linde Aktiengesellschaft, das
Mandat des Kreditinstituts vorzeitig zu beenden und weitere Rückkäufe im
Einklang mit den dabei zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen zu stoppen,
bleibt hiervon unberührt.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien der Linde Aktiengesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der Linde
Aktiengesellschaft. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Linde
Aktiengesellschaft insbesondere verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der
Linde Aktiengesellschaft die Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
4. Mai 2012 sowie die Handelsbedingungen des Art 5 Abs. 1 und 2 der EG-VO
einzuhalten.
Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel der Deutsche
Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Gegenwert für den
Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 4. Mai 2012 für den Fall eines Rückerwerbs eigener
Aktien über die Börse vor, den durchschnittlichen Schlusskurs von Aktien
gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum
Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 %
unterschreiten.
Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, der über dem Preis des zuletzt an
der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt
bzw. über dem letzten höchsten unabhängigen Angebot an der Börse, an der der
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
Die Linde Aktiengesellschaft wird nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes der letzten 20 Tage vor dem Erwerb an der Börse, an der
der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den dabei zu beachtenden
rechtlichen Bestimmungen jederzeit ausgesetzt, wieder aufgenommen oder vorzeitig
beendet werden.
Über die durchgeführten Transaktionen wird regelmäßig auf der Internetseite der
Linde Aktiengesellschaft (http://www.linde.com) gem. Art. 4 Abs. 4 EU-VO
2273/2003 berichtet.
Linde Aktiengesellschaft
Der Vorstand
This announcement is distributed by Thomson Reuters on behalf of
Thomson Reuters clients. The owner of this announcement warrants that:
(i) the releases contained herein are protected by copyright and
other applicable laws; and
(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and
originality of the information contained therein.
Source: Linde AG via Thomson Reuters ONE
[HUG#1664871]
--- Ende der Mitteilung ---
Linde AG
Klosterhofstrasse 1 München Deutschland
WKN: 648300;ISIN: DE0006483001;Index:Prime All Share,HDAX,DAX,CDAX;
Notiert: Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover,
Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Börse Stuttgart,
Regulierter Markt in Bayerische Börse München,
Regulierter Markt in Börse Berlin,
Regulierter Markt in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg,
Regulierter Markt in Börse Düsseldorf;
http://www.linde.com
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Der Vorstand der Linde Aktiengesellschaft, München, ISIN DE0006483001, hat am
13. Dezember 2012 beschlossen, 36.408 Aktien der Linde Aktiengesellschaft, was
rund 0,02% des Grundkapitals der Linde Aktiengesellschaft entspricht, über die
Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Verwendungszwecken zu
erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel vom
13. Dezember 2012 von 133,50 Euro müssten für 36.408 Aktien bis zu 4.860.468,-
Euro aufgewendet werden.
Die Linde Aktiengesellschaft macht dabei von der am 4. Mai 2012 von der
Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung Gebrauch,
die zum Erwerb eigener Aktien bis zum 3. Mai 2017 ermächtigt.
Der Erwerb eigener Aktien wird gemäß dem Beschluss des Vorstands vom 13.
Dezember 2012 im Zeitraum vom 14. Dezember 2012 (frühester möglicher
Erwerbszeitpunkt) bis zum 21. Dezember 2012 (spätester möglicher
Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.
Die Aktien werden zur Erfüllung von Rechten auf Übertragung von Aktien der Linde
Aktiengesellschaft im Rahmen des so genannten Share Matching Plans an alle
Berechtigten des Plans, darunter auch die Mitglieder des Vorstands, verwendet.
Der Share Matching Plan ist ein Bestandteil des von der Hauptversammlung am 4.
Mai 2012 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Long Term Incentive Plans
(LTIP) 2012.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt in Anlehnung an die Safe-Harbour-Regelungen
gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur
Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
- Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen
(nachfolgend: EG-VO). Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts
durchgeführt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs der eigenen Aktien trifft. Das Recht der Linde Aktiengesellschaft, das
Mandat des Kreditinstituts vorzeitig zu beenden und weitere Rückkäufe im
Einklang mit den dabei zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen zu stoppen,
bleibt hiervon unberührt.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien der Linde Aktiengesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der Linde
Aktiengesellschaft. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Linde
Aktiengesellschaft insbesondere verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der
Linde Aktiengesellschaft die Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
4. Mai 2012 sowie die Handelsbedingungen des Art 5 Abs. 1 und 2 der EG-VO
einzuhalten.
Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel der Deutsche
Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Gegenwert für den
Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 4. Mai 2012 für den Fall eines Rückerwerbs eigener
Aktien über die Börse vor, den durchschnittlichen Schlusskurs von Aktien
gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum
Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 %
unterschreiten.
Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, der über dem Preis des zuletzt an
der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt
bzw. über dem letzten höchsten unabhängigen Angebot an der Börse, an der der
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
Die Linde Aktiengesellschaft wird nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes der letzten 20 Tage vor dem Erwerb an der Börse, an der
der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den dabei zu beachtenden
rechtlichen Bestimmungen jederzeit ausgesetzt, wieder aufgenommen oder vorzeitig
beendet werden.
Über die durchgeführten Transaktionen wird regelmäßig auf der Internetseite der
Linde Aktiengesellschaft (http://www.linde.com) gem. Art. 4 Abs. 4 EU-VO
2273/2003 berichtet.
Linde Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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--- Ende der Mitteilung ---
Linde AG
Klosterhofstrasse 1 München Deutschland
WKN: 648300;ISIN: DE0006483001;Index:Prime All Share,HDAX,DAX,CDAX;
Notiert: Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover,
Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Börse Stuttgart,
Regulierter Markt in Bayerische Börse München,
Regulierter Markt in Börse Berlin,
Regulierter Markt in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg,
Regulierter Markt in Börse Düsseldorf;
http://www.linde.com