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AKW-Gegner wollen Aus für Neckarwestheim 2 per Gericht durchsetzen

Veröffentlicht am 14.12.2022, 05:49

MANNHEIM (dpa-AFX) - Atomkraftgegner wollen beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Stilllegung des Atomkraftwerks Neckarwestheim 2 erwirken. In der Hauptverhandlung am Mittwoch (10.00 Uhr) in Mannheim wollen sie erreichen, dass der aus ihrer Sicht wegen Rissen an den Heizrohren in den Dampferzeugern gefährliche Meiler sofort vom Netz genommen wird. Die Atomkraftgegner verweisen auf ein Gutachten, wonach durch die Schädigung eine Kernschmelze nicht ausgeschlossen werden könne. Nach Meinung der von der Anti-AKW-Organisation "ausgestrahlt" unterstützten Anwohner des Kraftwerks läuft Block (NYSE:SQ) 2 seit 2018 im Dauer-Störfallbetrieb.

Der VGH hatte bereits im April 2022 einen Eilantrag auf einstweilige Einstellung des Betriebes abgelehnt. Der 10. Senat hatte das damit begründet, dass die engen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Ein Erfolg im Hauptsacheverfahren sei nicht wahrscheinlich und den Antragstellern drohten keine existenziellen Gefahren für Leib und Leben.

Im Juni 2020 hatten die Antragsteller beim Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde verlangt, den Betrieb einzustellen. Das Ministerium lehnte das ab, dagegen klagten die AKW-Gegner. Bei der mündlichen Verhandlung wird noch kein Beschluss verkündet.

Nach Streit in der Ampelkoalition über den weiteren Umgang mit den deutschen Atomkraftwerken sprach Kanzler Olaf Scholz Mitte Oktober ein Machtwort. Der SPD-Politiker nutzte seine Richtlinienkompetenz und wies die zuständigen Minister an, Gesetzesvorschläge zu machen, damit die Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland über das Jahresende hinaus bis zum 15. April 2023 weiterlaufen können. Eigentlich hätten die drei AKW am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen sollen.

Jetzt wird Block 2 am 31. Dezember heruntergefahren und dann für zwei bis drei Wochen stillstehen. In der Zeit werden die rund 200 Brennelemente neu zusammengesetzt. Das soll nach dem Wiederhochfahren bis Mitte April eine Stromproduktion von bis zu 1,7 Milliarden Kilowattstunden gewährleisten.

Im Block I hatte die Stromproduktion schon im Jahr 2011 geendet, nachdem die Bundesregierung infolge der Nuklearkatastrophe von Fukushima den Atomausstieg in Deutschland beschlossen hatte. Block I war 1976 in Betrieb gegangen, Block II 13 Jahre später.

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