STUTTGART (dpa-AFX) - Grüne und SPD gehen aus Sicht der CDU-Fraktion bei der Bewertung eines neuen Gutachtens zum EnBW -Deal auf Distanz zur Linie der Landesregierung. 'Sie versteifen sich auf Verfahrensfragen, aber äußern sich zurückhaltend zum Thema Kaufpreis', sagte der CDU-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss, Volker Schebesta, am Donnerstag in Stuttgart.
Die Koalitionsfraktionen machten sich die Sicht der Regierung nicht gänzlich zu eigen, die vor der Internationalen Handelskammer wegen eines aus ihrer Sicht überhöhten Kaufpreises klagt. Das Land hatte Ende 2010 unter der Ägide des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) 45 Prozent an der EnBW für 4,7 Milliarden Euro vom französischen Energiekonzern EDF zurückgekauft.
CDU-Fraktionschef Peter Hauk sagte, nach dem von CDU und FDP initiierten Gutachten lasse sich sich die Schadenersatzforderung des Landes an den französischen Energieversorger EdF nicht mehr rechtfertigen. Trotz offensichtlicher Verfahrensmängel beim EnBW-Geschäft gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Land ein finanzieller Schaden entstanden sei, sekundierte Schebesta. Dagegen hat das Land nach einem Regierungsgutachten mindestens 840 Millionen Euro zu viel an die Franzosen gezahlt.
Nach den Worten des Grünen-Obmanns, Uli Sckerl, fällt die CDU wieder in die Verteidigerrolle zurück, anstatt 'reinen Tisch zu machen und das System Mappus zu überwinden'. SPD-Obmann Andreas Stoch sieht sich durch das Gutachten in seiner Kritik am Milliarden-Deal bestätigt: 'Mappus und sein Bankerfreund [Dirk Notheis] haben zulasten des Landes gezockt.' Dafür müsse sich die CDU entschuldigen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem rund 20.000 Euro teuren Gutachten der Professoren Christian Kammlott (Hochschule Trier) und Dirk Schiereck (Technische Universität Darmstadt) und der von der Landesregierung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton in Auftrag gegebenen Expertise beziehen sich auf folgende Punkte:
- Preis: Das Gutachten der Wissenschaftler kommt zu dem Schluss: 'Auf der Basis der vorgenommenen Prüfungs- und Bewertungsverfahren im Rahmen der erstellten Fairness Opinion (fachliche Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zur Angemessenheit einer Unternehmenstransaktion) kann die Aussage, der Preis in Höhe von 40 Euro zuzüglich einer Dividende für das Geschäftsjahr 2010 sei 'fair ' bzw. 'angemessen', nicht als falsch bezeichnet werden.' Nach Auffassung von Schebesta ist 'nicht falsch' gleichbedeutend mit richtig. Das Regierungsgutachten hält den Kaufpreis für die EnBW-Anteil für mindestens 840 Millionen Euro zu hoch.
- Paketzuschlag: Kammlott und Schiereck halten den vom Land gezahlten Paketzuschlag von 18,6 Prozent auf den Aktienkurs für vertretbar; denn die Interessen zwischen dem Land und dem zweiten Hauptaktionär, dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), lägen im Einklang. So sei eine größerer Einfluss möglich als er dem 45-prozentigen Anteil formal entspreche. Dagegen sehen die Wirtschaftsprüfer den Zuschlag als nicht gerechtfertigt an, weil das Land damit keine Kontrolle über die EnBW erhalten habe.
- Stadtwerke: Aus Sicht der Hochschulprofessoren müssen die Stadtwerke als Vergleichsmaßstab bei der Bewertung der EnBW nicht ausgeschlossen werden. Das Regierungsgutachten betont, die Unternehmensbewertung dürfe nur im Vergleich mit den großen Energieerzeugern vorgenommen werden.
- Kursentwicklung EdF: Das Regierungsgutachten betrachtet den Kurswert der EdF am Tag der Verkündung des Deals Anfang Dezember 2010. Aus einer zu diesem Zeitpunkt günstigen Kursentwicklung der EdF schließen die Wirtschaftsprüfer, dass der Verkauf des EnBW-Anteils ein gutes - und somit aus Sicht von Grün-Rot ein zu gut bezahltes - Geschäft für die Franzosen gewesen sei. Die Hochschulexperten dagegen betrachteten laut CDU einen Korridor weniger Tage um das Datum 6. Dezember 2010. Sie schließen aus einer in diesem Zeitraum negativen Kursentwicklung für die EdF, dass das Geschäft ungünstig für den Verkäufer und damit günstig für den Käufer Baden-Württemberg war.
Übereinstimmend wird in beiden Gutachten die Verfahrensweise bei der Preisermittlung gerügt. Dabei legen die Hochschulprofessoren den Schwerpunkt auf die fehlende vertiefte Prüfung (Due Diligence) im Vorfeld der Verhandlungen. Zudem kritisierten sie, dass neben der Fairness Opinion der an der Transaktion beteiligten Investmentbank Morgan Stanley keine zweite Stellungnahme eingeholt worden sei. In dem Regierungsgutachten wird bemängelt, unter anderem seien Risiken bei EnBW-Beteiligungen nicht berücksichtigt worden./jug/DP/he
Die Koalitionsfraktionen machten sich die Sicht der Regierung nicht gänzlich zu eigen, die vor der Internationalen Handelskammer wegen eines aus ihrer Sicht überhöhten Kaufpreises klagt. Das Land hatte Ende 2010 unter der Ägide des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) 45 Prozent an der EnBW für 4,7 Milliarden Euro vom französischen Energiekonzern EDF
CDU-Fraktionschef Peter Hauk sagte, nach dem von CDU und FDP initiierten Gutachten lasse sich sich die Schadenersatzforderung des Landes an den französischen Energieversorger EdF nicht mehr rechtfertigen. Trotz offensichtlicher Verfahrensmängel beim EnBW-Geschäft gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Land ein finanzieller Schaden entstanden sei, sekundierte Schebesta. Dagegen hat das Land nach einem Regierungsgutachten mindestens 840 Millionen Euro zu viel an die Franzosen gezahlt.
Nach den Worten des Grünen-Obmanns, Uli Sckerl, fällt die CDU wieder in die Verteidigerrolle zurück, anstatt 'reinen Tisch zu machen und das System Mappus zu überwinden'. SPD-Obmann Andreas Stoch sieht sich durch das Gutachten in seiner Kritik am Milliarden-Deal bestätigt: 'Mappus und sein Bankerfreund [Dirk Notheis] haben zulasten des Landes gezockt.' Dafür müsse sich die CDU entschuldigen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem rund 20.000 Euro teuren Gutachten der Professoren Christian Kammlott (Hochschule Trier) und Dirk Schiereck (Technische Universität Darmstadt) und der von der Landesregierung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton in Auftrag gegebenen Expertise beziehen sich auf folgende Punkte:
- Preis: Das Gutachten der Wissenschaftler kommt zu dem Schluss: 'Auf der Basis der vorgenommenen Prüfungs- und Bewertungsverfahren im Rahmen der erstellten Fairness Opinion (fachliche Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zur Angemessenheit einer Unternehmenstransaktion) kann die Aussage, der Preis in Höhe von 40 Euro zuzüglich einer Dividende für das Geschäftsjahr 2010 sei 'fair ' bzw. 'angemessen', nicht als falsch bezeichnet werden.' Nach Auffassung von Schebesta ist 'nicht falsch' gleichbedeutend mit richtig. Das Regierungsgutachten hält den Kaufpreis für die EnBW-Anteil für mindestens 840 Millionen Euro zu hoch.
- Paketzuschlag: Kammlott und Schiereck halten den vom Land gezahlten Paketzuschlag von 18,6 Prozent auf den Aktienkurs für vertretbar; denn die Interessen zwischen dem Land und dem zweiten Hauptaktionär, dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), lägen im Einklang. So sei eine größerer Einfluss möglich als er dem 45-prozentigen Anteil formal entspreche. Dagegen sehen die Wirtschaftsprüfer den Zuschlag als nicht gerechtfertigt an, weil das Land damit keine Kontrolle über die EnBW erhalten habe.
- Stadtwerke: Aus Sicht der Hochschulprofessoren müssen die Stadtwerke als Vergleichsmaßstab bei der Bewertung der EnBW nicht ausgeschlossen werden. Das Regierungsgutachten betont, die Unternehmensbewertung dürfe nur im Vergleich mit den großen Energieerzeugern vorgenommen werden.
- Kursentwicklung EdF: Das Regierungsgutachten betrachtet den Kurswert der EdF am Tag der Verkündung des Deals Anfang Dezember 2010. Aus einer zu diesem Zeitpunkt günstigen Kursentwicklung der EdF schließen die Wirtschaftsprüfer, dass der Verkauf des EnBW-Anteils ein gutes - und somit aus Sicht von Grün-Rot ein zu gut bezahltes - Geschäft für die Franzosen gewesen sei. Die Hochschulexperten dagegen betrachteten laut CDU einen Korridor weniger Tage um das Datum 6. Dezember 2010. Sie schließen aus einer in diesem Zeitraum negativen Kursentwicklung für die EdF, dass das Geschäft ungünstig für den Verkäufer und damit günstig für den Käufer Baden-Württemberg war.
Übereinstimmend wird in beiden Gutachten die Verfahrensweise bei der Preisermittlung gerügt. Dabei legen die Hochschulprofessoren den Schwerpunkt auf die fehlende vertiefte Prüfung (Due Diligence) im Vorfeld der Verhandlungen. Zudem kritisierten sie, dass neben der Fairness Opinion der an der Transaktion beteiligten Investmentbank Morgan Stanley