Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2012
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
21.05.2012 20:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 21. Mai 2012 - Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren
gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2011 hat die Intertainment AG,
München, auch im ersten Quartal 2012 noch über kein signifikantes
operatives Geschäft verfügt. Der Intertainment Konzern verzeichnete in der
aktuellen Berichtsperiode ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
in Höhe von -0,1 Mio. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrug
dieses Ergebnis -0,2 Mio. Euro.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns hat sich gegenüber dem 31.
Dezember 2011 weiter verschlechtert. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind
von 0,3 auf 0,2 Mio. Euro zum 31. März 2012 gesunken. Dies ist insbesondere
auf die Abnahme der Zahlungsmittel zurückzuführen. Diese betrugen zum 31.
Dezember 2011 insgesamt 0,1 Mio. Euro, zum Ende des ersten Quartals 2012
verfügte Intertainment noch über 0,02 Mio. Euro an Liquidität. Der Buchwert
des Filmvermögens beläuft sich unverändert auf 0,15 Mio. Euro.
Die Passivseite ist von kurzfristigen Schulden in Höhe von 7,8 (i.V. 8,0)
Mio. Euro und langfristigen Schulden in Höhe von 17,2 (i.V. 17,0) Mio. Euro
geprägt. Innerhalb der kurz-fristigen Schulden schlagen sich insbesondere
die sonstigen Verbindlichkeiten der Phoenix Media GmbH nieder, die die von
den Schiedsrichtern auferlegte Verpflichtung, der Comerica Bank die
entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten aus dem Schiedsgerichtsverfahren
zu erstatten, beinhalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen belaufen sich nahezu unverändert auf 0,2 Mio. Euro, der Betrag
der Rückstellungen ist von 0,4 auf 0,3 Mio. Euro gesunken. Die
langfristigen Schulden bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die
von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.
Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich weiter auf
-24,8 Mio. Euro, nach -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Ursache ist
der im ersten Quartal 2012 erzielte Konzernperiodenfehlbetrag.
Wie bereits im Geschäftsjahr 2011 hat Intertainment auch im ersten Quartal
2012 keine Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit des Intertainment Konzerns beträgt in den ersten drei
Monaten 2012 insgesamt -0,1 (i.V. -0,2) Mio. Euro. Es enthält vor allem die
laufenden Verwaltungskosten des Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 39
(i.V. 42) TEuro und der sonstige betriebliche Aufwand 109 (i.V. 129) TEuro.
Dem stehen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 238 (i.V. 24) TEuro
gegenüber, die insbesondere aus Wechselkurseffekten resultieren. Das
Zinsergebnis beläuft sich auf -0,2 (i.V. -0,1) Mio. Euro.
Intertainment verfügte zum 31. März 2012 über Zahlungsmittel in Höhe von
insgesamt 0,02 (31.12.2011: 0,1) Mio. Euro. Die MK Medien Beteiligungs GmbH
hat in der aktuellen Berichtsperiode unverändert den Geschäftsbetrieb
finanziert und weitere Darlehen über insgesamt 0,2 Mio. Euro gewährt.
Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2012 sowie nach Ende des
Berichtszeitraums
Hauptversammlung: Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr
2010 fand am 31. Januar 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie wurde mit der
außerordentlichen Hauptver-sammlung aufgrund des Verlusts der Hälfte des
Grundkapitals verbunden. Bei der Hauptversammlung informierte das
Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage von
Intertainment, den Schiedsspruch im Verfahren gegen die Comerica Bank sowie
die Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Aktionäre von Intertainment
stimmten der vom Vorstand vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals
der Gesellschaft in Höhe von 18.008.070,93 Euro, eingeteilt in 14.085.041
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), um
3.923.029,93 Euro auf 14.085.041 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, zu. Sie wählten zudem Bernhard Pöllinger und
Dr. Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch
Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt worden. Herr Dr. Anders war durch Beschluss des
Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt worden. Darüber hinaus wählte die Hauptversammlung die PSP Peters
Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.
Phoenix Media GmbH erkennt Schiedsspruch an: Im März 2012 hat die Phoenix
Media GmbH, die ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH, im Rahmen eines
gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch aus dem Schiedsgerichtsverfahren
gegen die Comerica Bank vom November 2011 anerkannt. Damit verzichtete die
Phoenix Media GmbH darauf, gegen den Schiedsspruch inhaltlich vorzugehen.
Die Phoenix Media GmbH hat sich aufgrund mangelnder Aussichten von
Rechtsbehelfen und aus Kosteneffizienzgründen für diesen Weg entschieden.
Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung
ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.
Vereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die Laufzeit der von
der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen wurde unter Beibehaltung
der ursprünglichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK
Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG zudem im ersten
Quartal 2012 weitere Darlehen über insgesamt 0,18 Mio. Euro und nach Ende
des Berichtszeitraums über 0,07 Mio. Euro.
Insolvenzverfahren von Phoenix Media: Im Rahmen der angemeldeten Insolvenz
der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Intertainment wird die Phoenix Media GmbH zu diesem Zeitpunkt wegen
Kontrollverlust entkonsolidieren.
Prognose und Risikobericht
Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen
Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum
Konzern- und Jahresabschluss sowie des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 fort. Wir
verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichten
Finanzbericht 2011.
Unverändert bestehen insbesondere die bestandsgefährdenden Risiken fort.
Der Konzernabschluss für das erste Quartal 2012 wurde unverändert zum
Vorjahr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht
weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass
Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den
folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung
der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven
Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.
Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit
von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf
entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs
GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum
Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernzwischenabschlusses von der MK Medien
Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als
sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle
kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das
benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem
Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig
erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das
Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die
entsprechenden Finanzmittel unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen
zur Verfügung gestellt werden.
Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie
geplant eintreten, ist der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße -
auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder
Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines
Insolvenzverfahrens gefährdet.
Ende der Zwischenmitteilung
21.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
Maximiliansplatz 5
80333 München
Deutschland
Internet: http://www.intertainment.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
21.05.2012 20:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 21. Mai 2012 - Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren
gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2011 hat die Intertainment AG,
München, auch im ersten Quartal 2012 noch über kein signifikantes
operatives Geschäft verfügt. Der Intertainment Konzern verzeichnete in der
aktuellen Berichtsperiode ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
in Höhe von -0,1 Mio. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrug
dieses Ergebnis -0,2 Mio. Euro.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns hat sich gegenüber dem 31.
Dezember 2011 weiter verschlechtert. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind
von 0,3 auf 0,2 Mio. Euro zum 31. März 2012 gesunken. Dies ist insbesondere
auf die Abnahme der Zahlungsmittel zurückzuführen. Diese betrugen zum 31.
Dezember 2011 insgesamt 0,1 Mio. Euro, zum Ende des ersten Quartals 2012
verfügte Intertainment noch über 0,02 Mio. Euro an Liquidität. Der Buchwert
des Filmvermögens beläuft sich unverändert auf 0,15 Mio. Euro.
Die Passivseite ist von kurzfristigen Schulden in Höhe von 7,8 (i.V. 8,0)
Mio. Euro und langfristigen Schulden in Höhe von 17,2 (i.V. 17,0) Mio. Euro
geprägt. Innerhalb der kurz-fristigen Schulden schlagen sich insbesondere
die sonstigen Verbindlichkeiten der Phoenix Media GmbH nieder, die die von
den Schiedsrichtern auferlegte Verpflichtung, der Comerica Bank die
entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten aus dem Schiedsgerichtsverfahren
zu erstatten, beinhalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen belaufen sich nahezu unverändert auf 0,2 Mio. Euro, der Betrag
der Rückstellungen ist von 0,4 auf 0,3 Mio. Euro gesunken. Die
langfristigen Schulden bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die
von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.
Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich weiter auf
-24,8 Mio. Euro, nach -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Ursache ist
der im ersten Quartal 2012 erzielte Konzernperiodenfehlbetrag.
Wie bereits im Geschäftsjahr 2011 hat Intertainment auch im ersten Quartal
2012 keine Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit des Intertainment Konzerns beträgt in den ersten drei
Monaten 2012 insgesamt -0,1 (i.V. -0,2) Mio. Euro. Es enthält vor allem die
laufenden Verwaltungskosten des Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 39
(i.V. 42) TEuro und der sonstige betriebliche Aufwand 109 (i.V. 129) TEuro.
Dem stehen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 238 (i.V. 24) TEuro
gegenüber, die insbesondere aus Wechselkurseffekten resultieren. Das
Zinsergebnis beläuft sich auf -0,2 (i.V. -0,1) Mio. Euro.
Intertainment verfügte zum 31. März 2012 über Zahlungsmittel in Höhe von
insgesamt 0,02 (31.12.2011: 0,1) Mio. Euro. Die MK Medien Beteiligungs GmbH
hat in der aktuellen Berichtsperiode unverändert den Geschäftsbetrieb
finanziert und weitere Darlehen über insgesamt 0,2 Mio. Euro gewährt.
Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2012 sowie nach Ende des
Berichtszeitraums
Hauptversammlung: Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr
2010 fand am 31. Januar 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie wurde mit der
außerordentlichen Hauptver-sammlung aufgrund des Verlusts der Hälfte des
Grundkapitals verbunden. Bei der Hauptversammlung informierte das
Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage von
Intertainment, den Schiedsspruch im Verfahren gegen die Comerica Bank sowie
die Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Aktionäre von Intertainment
stimmten der vom Vorstand vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals
der Gesellschaft in Höhe von 18.008.070,93 Euro, eingeteilt in 14.085.041
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), um
3.923.029,93 Euro auf 14.085.041 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, zu. Sie wählten zudem Bernhard Pöllinger und
Dr. Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch
Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt worden. Herr Dr. Anders war durch Beschluss des
Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt worden. Darüber hinaus wählte die Hauptversammlung die PSP Peters
Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.
Phoenix Media GmbH erkennt Schiedsspruch an: Im März 2012 hat die Phoenix
Media GmbH, die ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH, im Rahmen eines
gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch aus dem Schiedsgerichtsverfahren
gegen die Comerica Bank vom November 2011 anerkannt. Damit verzichtete die
Phoenix Media GmbH darauf, gegen den Schiedsspruch inhaltlich vorzugehen.
Die Phoenix Media GmbH hat sich aufgrund mangelnder Aussichten von
Rechtsbehelfen und aus Kosteneffizienzgründen für diesen Weg entschieden.
Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung
ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.
Vereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die Laufzeit der von
der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen wurde unter Beibehaltung
der ursprünglichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK
Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG zudem im ersten
Quartal 2012 weitere Darlehen über insgesamt 0,18 Mio. Euro und nach Ende
des Berichtszeitraums über 0,07 Mio. Euro.
Insolvenzverfahren von Phoenix Media: Im Rahmen der angemeldeten Insolvenz
der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Intertainment wird die Phoenix Media GmbH zu diesem Zeitpunkt wegen
Kontrollverlust entkonsolidieren.
Prognose und Risikobericht
Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen
Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum
Konzern- und Jahresabschluss sowie des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 fort. Wir
verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichten
Finanzbericht 2011.
Unverändert bestehen insbesondere die bestandsgefährdenden Risiken fort.
Der Konzernabschluss für das erste Quartal 2012 wurde unverändert zum
Vorjahr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht
weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass
Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den
folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung
der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven
Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.
Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit
von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf
entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs
GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum
Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernzwischenabschlusses von der MK Medien
Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als
sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle
kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das
benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem
Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig
erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das
Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die
entsprechenden Finanzmittel unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen
zur Verfügung gestellt werden.
Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie
geplant eintreten, ist der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße -
auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder
Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines
Insolvenzverfahrens gefährdet.
Ende der Zwischenmitteilung
21.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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