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DGAP Zwischenmitteilung: Intertainment AG (deutsch)

Veröffentlicht am 21.05.2012, 20:00
Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2012

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

21.05.2012 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 21. Mai 2012 - Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren

gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2011 hat die Intertainment AG,

München, auch im ersten Quartal 2012 noch über kein signifikantes

operatives Geschäft verfügt. Der Intertainment Konzern verzeichnete in der

aktuellen Berichtsperiode ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

in Höhe von -0,1 Mio. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrug

dieses Ergebnis -0,2 Mio. Euro.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns hat sich gegenüber dem 31.

Dezember 2011 weiter verschlechtert. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind

von 0,3 auf 0,2 Mio. Euro zum 31. März 2012 gesunken. Dies ist insbesondere

auf die Abnahme der Zahlungsmittel zurückzuführen. Diese betrugen zum 31.

Dezember 2011 insgesamt 0,1 Mio. Euro, zum Ende des ersten Quartals 2012

verfügte Intertainment noch über 0,02 Mio. Euro an Liquidität. Der Buchwert

des Filmvermögens beläuft sich unverändert auf 0,15 Mio. Euro.

Die Passivseite ist von kurzfristigen Schulden in Höhe von 7,8 (i.V. 8,0)

Mio. Euro und langfristigen Schulden in Höhe von 17,2 (i.V. 17,0) Mio. Euro

geprägt. Innerhalb der kurz-fristigen Schulden schlagen sich insbesondere

die sonstigen Verbindlichkeiten der Phoenix Media GmbH nieder, die die von

den Schiedsrichtern auferlegte Verpflichtung, der Comerica Bank die

entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten aus dem Schiedsgerichtsverfahren

zu erstatten, beinhalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen belaufen sich nahezu unverändert auf 0,2 Mio. Euro, der Betrag

der Rückstellungen ist von 0,4 auf 0,3 Mio. Euro gesunken. Die

langfristigen Schulden bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die

von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich weiter auf

-24,8 Mio. Euro, nach -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Ursache ist

der im ersten Quartal 2012 erzielte Konzernperiodenfehlbetrag.

Wie bereits im Geschäftsjahr 2011 hat Intertainment auch im ersten Quartal

2012 keine Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit des Intertainment Konzerns beträgt in den ersten drei

Monaten 2012 insgesamt -0,1 (i.V. -0,2) Mio. Euro. Es enthält vor allem die

laufenden Verwaltungskosten des Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 39

(i.V. 42) TEuro und der sonstige betriebliche Aufwand 109 (i.V. 129) TEuro.

Dem stehen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 238 (i.V. 24) TEuro

gegenüber, die insbesondere aus Wechselkurseffekten resultieren. Das

Zinsergebnis beläuft sich auf -0,2 (i.V. -0,1) Mio. Euro.

Intertainment verfügte zum 31. März 2012 über Zahlungsmittel in Höhe von

insgesamt 0,02 (31.12.2011: 0,1) Mio. Euro. Die MK Medien Beteiligungs GmbH

hat in der aktuellen Berichtsperiode unverändert den Geschäftsbetrieb

finanziert und weitere Darlehen über insgesamt 0,2 Mio. Euro gewährt.

Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2012 sowie nach Ende des

Berichtszeitraums

Hauptversammlung: Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr

2010 fand am 31. Januar 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie wurde mit der

außerordentlichen Hauptver-sammlung aufgrund des Verlusts der Hälfte des

Grundkapitals verbunden. Bei der Hauptversammlung informierte das

Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage von

Intertainment, den Schiedsspruch im Verfahren gegen die Comerica Bank sowie

die Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Aktionäre von Intertainment

stimmten der vom Vorstand vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals

der Gesellschaft in Höhe von 18.008.070,93 Euro, eingeteilt in 14.085.041

auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), um

3.923.029,93 Euro auf 14.085.041 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den

Inhaber lautende Stückaktien, zu. Sie wählten zudem Bernhard Pöllinger und

Dr. Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch

Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied

des Aufsichtsrats bestellt worden. Herr Dr. Anders war durch Beschluss des

Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats

bestellt worden. Darüber hinaus wählte die Hauptversammlung die PSP Peters

Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum

Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.

Phoenix Media GmbH erkennt Schiedsspruch an: Im März 2012 hat die Phoenix

Media GmbH, die ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH, im Rahmen eines

gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch aus dem Schiedsgerichtsverfahren

gegen die Comerica Bank vom November 2011 anerkannt. Damit verzichtete die

Phoenix Media GmbH darauf, gegen den Schiedsspruch inhaltlich vorzugehen.

Die Phoenix Media GmbH hat sich aufgrund mangelnder Aussichten von

Rechtsbehelfen und aus Kosteneffizienzgründen für diesen Weg entschieden.

Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung

ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.

Vereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die Laufzeit der von

der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen wurde unter Beibehaltung

der ursprünglichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK

Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG zudem im ersten

Quartal 2012 weitere Darlehen über insgesamt 0,18 Mio. Euro und nach Ende

des Berichtszeitraums über 0,07 Mio. Euro.

Insolvenzverfahren von Phoenix Media: Im Rahmen der angemeldeten Insolvenz

der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Intertainment wird die Phoenix Media GmbH zu diesem Zeitpunkt wegen

Kontrollverlust entkonsolidieren.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen

Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum

Konzern- und Jahresabschluss sowie des Berichts über die Lage der

Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 fort. Wir

verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichten

Finanzbericht 2011.

Unverändert bestehen insbesondere die bestandsgefährdenden Risiken fort.

Der Konzernabschluss für das erste Quartal 2012 wurde unverändert zum

Vorjahr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht

weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass

Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den

folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung

der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven

Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.

Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit

von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf

entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs

GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum

Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernzwischenabschlusses von der MK Medien

Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als

sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle

kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das

benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem

Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig

erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das

Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die

entsprechenden Finanzmittel unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen

zur Verfügung gestellt werden.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie

geplant eintreten, ist der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße -

auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder

Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines

Insolvenzverfahrens gefährdet.

Ende der Zwischenmitteilung

21.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Intertainment AG

Maximiliansplatz 5

80333 München

Deutschland

Internet: http://www.intertainment.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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