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EQS-Adhoc: ADVA Optical Networking SE: Einigung über den finalen Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc. (deutsch)

Veröffentlicht am 18.10.2022, 19:09
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ADVA Optical Networking SE: Einigung über den finalen Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.

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EQS-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Sonstiges

ADVA Optical Networking SE: Einigung über den finalen Entwurf eines

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.

18.10.2022 / 19:09 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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ADVA Optical Networking SE: Einigung über den finalen Entwurf eines

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.

München, Deutschland, 18. Oktober 2022.

Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") und der Verwaltungsrat

(board of directors) der ADTRAN Holdings, Inc. ("ADTRAN Holdings") haben

heute den finalen Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

mit ADVA als beherrschter Gesellschaft und ADTRAN Holdings als herrschendem

Unternehmen aufgestellt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

bedarf (i) der Zustimmung der Hauptversammlung der ADVA, die am 30. November

2022 über die Zustimmung zu dem Vertrag beschließen soll, und (ii) der

Eintragung im Handelsregister des Sitzes von ADVA. ADTRAN Holdings ist

gegenwärtig mit ca. 65,35% der Aktien am Grundkapital von ADVA beteiligt.

Der Aufsichtsrat von ADVA hat dem Vertragsentwurf heute zugestimmt.

In dem Vertragsentwurf bietet ADTRAN Holdings an, die Aktien der

außenstehenden ADVA-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in

Höhe von EUR 17,21 je ADVA Aktie zu erwerben. Dieser Wert liegt am oberen

Ende der Wertbandbreite pro ADVA-Aktie, die im Rahmen einer von ADVA und

ADTRAN gemeinsam beauftragten Bewertung nach IDW S1 durch den Gutachter

ValueTrust Financial Advisors SE ermittelt worden ist. Der Vorstand von ADVA

und der Verwaltungsrat von ADTRAN Holdings haben sich unter anderem auf

Basis dieses Wertgutachtens auf den Abfindungsbetrag verständigt. Der

gerichtlich bestellte Vertragsprüfer, die Wirtschafsprüfungsgesellschaft

ADKL AG, hat die Angemessenheit der vorgenannten Abfindung bestätigt.

Die Barabfindung übersteigt den von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten

durchschnittlichen Börsenkurs der ADVA-Aktie in Höhe von EUR 15,85 je Aktie

im Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. Juli 2022. Auf den

vorstehenden Zeitraum wird Bezug genommen, weil ADVA am 6. Juli 2022 bekannt

gegeben hatte, dass ADTRAN Holdings an die ADVA herangetreten ist, um sie

über ihre Absicht zu informieren, mit ADVA einen Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag zu verhandeln.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche

Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe

von EUR 0,59 brutto bzw. EUR 0,52 netto (nach Abzug derzeitiger

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie vor.

Die vorstehende Ausgleichszahlung basiert auf dem aus heutiger Sicht zum

Bewertungsstichtag ermittelten und für die Abfindung zugrunde gelegten

Ertragswert von EUR 17,21 je ADVA Aktie und einem gerundeten risiko- und

laufzeitäquivalenten Verrentungszinssatz von 3,0%. Es ist aber möglich, dass

es bis zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30. November 2022 zu

Veränderungen des Zinsumfelds durch Leitzinserhöhungen der Zentralbanken

kommt. Dies kann zu Veränderungen des für Berechnung des Ausgleichszahlung

zugrunde gelegten Verrentungszinssatzes führen. Für den Fall, dass die

Überprüfung zum Tag der Hauptversammlung ergibt, dass ein höherer

Verrentungszinssatz zugrunde zu legen ist, kann dies zu geringen Erhöhungen

der Ausgleichszahlung führen. Die Parteien haben sich auf konkrete Beträge

für Verrentungszinsätze in einer Spanne von 3,25% - 5,5% verständigt. Bei

einem maßgeblichen Verrentungszinssatz von 3,25% würde die

Bruttoausgleichszahlung EUR 0,62 und bei einem maßgeblichen

Verrentungszinssatz von 5,5% EUR 1,00 betragen.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht

des Vorstands von ADVA und des Verwaltungsrats von ADTRAN Holdings zu dem

Vertrag, einschließlich der gutachterlichen Stellungnahme von ValueTrust

Financial Advisors SE, sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten

Prüfers ADKL AG werden zusammen mit der Einberufung der außerordentlichen

Hauptversammlung von ADVA in den nächsten Tagen im Internet unter

https://www.adva.com veröffentlicht.

Disclaimer

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,

stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",

"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon

ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen

Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ADVA und

der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft

gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und

Prognosen, die die ADVA und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach

bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre

zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht

im Einflussbereich der ADVA oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse

oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen

angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Mitteilende Person und Investorenkontakt:

Steven Williams

t: +49 89 890 66 59 18

investor-relations@adva.com

Pressekontakt:

Gareth Spence

Tel.: +44 1904 69 93 58

public-relations@adva.com

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18.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ADVA Optical Networking SE

Märzenquelle 1-3

98617 Meiningen-Dreissigacker

Deutschland

Telefon: +49 89 890 665 0

Fax: +49 89 890 665 199

E-Mail: IRelation@advaoptical.com

Internet: www.advaoptical.com

ISIN: DE0005103006

WKN: 510300

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1466405

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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