📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

EQS-Adhoc: Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 7. Dezember 2022 fälligen Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022 (deutsch)

Veröffentlicht am 04.11.2022, 12:06
Aktualisiert 04.11.2022, 12:15
© Reuters

Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 7. Dezember 2022 fälligen Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022

^

EQS-Ad-hoc: Ekosem-Agrar AG / Schlagwort(e): Anleihe

Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 7. Dezember 2022 fälligen

Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022

04.11.2022 / 12:05 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 7. Dezember 2022 fälligen Zinszahlung an

die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022

Walldorf, 4. November 2022 - Die Ekosem-Agrar AG hat nach Konsultation der

e. Anleihe GmbH, des gemeinsamen Vertreters beider von der Gesellschaft

emittierten Anleihen, und des Gläubigerbeirats der Gesellschaft beschlossen,

von dem im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 30. Mai 2022

beschlossenen Recht Gebrauch zu machen, die Zahlung der am 7. Dezember 2022

fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der ESA-Anleihe 2012/2022 (ISIN:

DE000A1R0RZ5) in Höhe von 2,5 % für ein Jahr zu stunden. Hierzu wird die

Ekosem-Agrar AG mit Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger die

entsprechende Stundung erklären.

Die gefassten Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai 2022

können derzeit aufgrund einer erhobenen Anfechtungsklage noch nicht

vollzogen werden. Die Gesellschaft hat aber einen Freigabeantrag gestellt,

über den das OLG Karlsruhe erst- und letztinstanzlich spätestens bis Ende

November 2022 entscheiden soll. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die

Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai 2022 noch vor dem

Fälligkeitstermin am 7. Dezember 2022 vollzogen werden können.

Auch wenn die Vollziehung der Beschlüsse erst nach diesem Termin erfolgen

sollte, wird eine Rückzahlung der ESA-Anleihe 2012/2022 erst nach Ablauf des

Verlängerungszeitraums erfolgen und die Zinszahlung für den

Zinszahlungszeitraum vom 7. Dezember 2021 bis zum 6. Dezember 2022

ausgesetzt.

Die Stundung der Zinsansprüche ist erforderlich, da in dem weiterhin

schwierigen politischen Umfeld der Transfer der Liquidität aus Russland

nicht möglich ist.

Ekosem-Agrar Kontakt

Irina Makey // Ekosem-Agrar AG // Johann-Jakob-Astor-Str. 49 // 69190

Walldorf // T: +49 (0) 6227 3585 919 // E: irina.makey@ekosem-agrar.de

Presse / Investor Relations

Fabian Kirchmann, Jonas Schneider // IR.on AG // T: +49 (0) 221 9140 970 //

E: presse@ekosem-agrar.de

---------------------------------------------------------------------------

04.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Ekosem-Agrar AG

Johann-Jakob-Astor-Str. 49

69190 Walldorf

Deutschland

Telefon: +49 (0)6227 358 59 33

Fax: +49 (0)6227 358 59 18

E-Mail: info@ekosem-agrar.de

Internet: www.ekosem-agrar.de

ISIN: DE000A1MLSJ1, DE000A1R0RZ5

WKN: A1MLSJ, A1R0RZ

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1479633

Ende der Mitteilung EQS News-Service

---------------------------------------------------------------------------

1479633 04.11.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.