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EQS-News: Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 01.12.2022, 07:01
Aktualisiert 01.12.2022, 07:15
© Reuters.

Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien

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Valora Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und

Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien

01.12.2022 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Am 26. Juli 2022 hat Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»)

den Angebotsprospekt für ein öffentliches Kaufangebot der hundertprozentigen

Tochtergesellschaft von FEMSA, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de

C.V., Monterrey, Mexiko («Anbieterin»), für alle sich im Publikum

befindenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 der Valora

Holding AG («Valora») («Valora Aktien») zu einem Angebotspreis von CHF

260.00 netto in bar je Valora Aktie publiziert.

Am 2. November 2022 stellte Valora ein Gesuch um Befreiung von gewissen

Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung sowie ein Gesuch um

Dekotierung der Valora Aktien von der SIX Swiss Exchange mit Wirkung ab

einem nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils betreffend

Kraftloserklärung der sich nach Abschluss des Übernahmeverfahrens noch im

Publikum befindenden Valora Aktien zu bestimmenden Zeitpunkt.

Am 30. November 2022 hat die SIX Exchange Regulation («SER») das Gesuch von

Valora um Dekotierung sämtlicher Valora Aktien bewilligt. Der letzte

Handelstag der Valora Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden

nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids im Kraftloserklärungsverfahren

nach Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Bezug auf die sich

noch im Publikum befindenden Valora Aktien festgelegt. Das

Kraftloserklärungsverfahren wurde am 1. November 2022 von der Anbieterin

eingeleitet.

Ebenfalls am 30. November 2022 gewährte die SER Valora verschiedene zeitlich

befristete Ausnahmen von den Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung.

Inhalt und Dauer der gewährten Befreiungen gehen aus dem nachfolgenden Teil

des Entscheids der SER, der hier wörtlich wiedergegeben wird (inoffizielle

deutsche Übersetzung), hervor. Die Befreiungen treten mit Publikation dieser

Ad hoc-Mitteilung in Kraft.

Die Ziffern I bis III des Entscheids der SER lauten wie folgt:

I. Valora Holding AG (Emittent) wird bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer

der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der

Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008

(Übernahmeverordnung, UEV) bis und mit 29. März 2023 von den folgenden

Publizitätspflichten befreit:

a. Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2022

(Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR]

und Art. 9 Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);

b. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der

Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist

die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die

Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien des

Emittenten von der SIX Swiss Exchange, sobald dieser bestimmt ist;

c. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);

d. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

e. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR

i.V.m. Art. 9 RLRMP):

* Ziff. 1.05 (Änderung der externen Revisionsstelle);

* Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags);

* Ziff. 1.07 (Änderung von Ansprechpersonen, mit Ausnahme von

Ziff. 1.07 (6) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss RLRMP]);

* Ziff. 1.08 (4) (Änderung des folgenden Weblinks:

Unternehmenskalender);

* Ziff. 1.08 (5) (Änderung des folgenden Weblinks: Verzeichnis zu

den Finanzabschlüssen);

* Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzabschlüsse);

* Ziff. 3.03 (Einladung zur Generalversammlung);

* Ziff. 3.05 (Beschluss betreffend Opting Out/Opting Up);

* Ziff. 3.06 (Beschlüsse betreffend Vinkulierungsbestimmungen);

* Ziff. 5.02 (Meldung des bedingten Kapitals).

II. Die gemäss Ziff. I gewährten Ausnahmen beginnen mit Veröffentlichung

der Ad hoc-Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.

III. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 29. März 2023

wird Valora bis zum 29. Mai 2023 von den Pflichten gemäss Ziff. I lit. a

- lit. e befreit, sofern bis am 29. März 2023 keines der folgenden

Ereignisse eingetreten ist oder bis zum 29. März 2023 eintritt:

a. Beitritt eines oder mehrerer Minderheitsaktionäre im Verfahren um

Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten gemäss Art. 137 des

Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das

Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015

(Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) vor dem zuständigen

Gericht;

b. Rückzug der beim zuständigen Gericht eingereichten Klage um

Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten durch die Klägerin oder

durch eine Rechtsnachfolgerin;

c. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten

durch das zuständige Gericht;

d. Weiterzug des Urteils des zuständigen Gerichts betreffend die

Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten.

Sollte eines der oben aufgeführten Ereignisse (lit. a. - lit. d.)

(«Lifting»-Ereignisse) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule

eintreten, werden alle in Ziff. I gewährten Ausnahmen nach Ablauf der

Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst am 30. März 2023,

automatisch und umgehend aufgehoben.

Sollte eines der oben aufgeführten Ereignisse (lit. a. - lit. d.) nach

Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst bis am 29. Mai

2023, eintreten, werden alle in Ziff. I gewährten Ausnahmen automatisch und

unmittelbar aufgehoben.

Diese Ad hoc-Mitteilung finden Sie unter www.valora.com/newsroom.

Über Valora

Tagtäglich engagieren sich rund 15'000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora,

um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das

kleine Glück zu bringen - nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2'700

kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen

in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum

Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch,

Press & Books, avec, Caffè Spettacolo, Frittenwerk und die beliebte

Eigenmarke ok.- sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services.

Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von

Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark

integrierten Wertschöpfungskette. Valora erwirtschaftete im Jahr 2021 einen

Aussenumsatz von CHF 2.2 Mrd. Die Valora Gruppe mit Firmensitz in Muttenz in

der Schweiz ist die europäische Retaileinheit von Fomento Económico

Mexicano, S.A.B. de C.V. (FEMSA). Die Namenaktien der Valora Holding AG

(VALN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt. Es ist

vorgesehen, diese nach einem Squeeze-out-Verfahren zu dekotieren.

Weitere Informationen unter www.valora.com.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations Media Relations

Annette Carrer-Martin Martin Zehnder

Fon +41 61 467 21 23 Fon +41 61 467 24 53

[1]ir@valora.com [1]media@valora.com

1. mailto:ir@valora.com 1. mailto:media@valora.com

Disclaimer

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beinhalten, die keine historischen Tatsachen sind oder anderweitig nicht

durch Bezugnahme auf vergangene Ereignisse belegt werden können.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf unseren derzeitigen Erwartungen und

Annahmen und unterliegen Unsicherheiten und bekannten und unbekannten

Risiken. Diese Unsicherheiten und Risiken sowie andere Faktoren können dazu

führen, dass zukünftige tatsächliche Ereignisse und Entwicklungen,

einschliesslich der Ergebnisse, der Finanzlage und Entwicklung von Valora,

wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen

ausdrücklich oder implizit genannt oder angenommen werden. Die

Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, die in diesem

Dokument enthalten sind, gelten nur im Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Valora ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen

oder zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger

Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Diese Mitteilung stellt keine

Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren dar.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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