Teledyne legt Vergütung für Führungskräfte für 2025 fest

Veröffentlicht am 22.01.2025, 23:09
TDY
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Teledyne Technologies Incorporated (NYSE:TDY), ein Anbieter von hochentwickelten elektronischen Komponenten und Subsystemen, hat in einem bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Formular 8-K kürzlich getroffene Entscheidungen zur Vergütung von Führungskräften offengelegt. Der Personal- und Vergütungsausschuss hat mit Zustimmung des Verwaltungsrats die Vergütungsregelungen für die namentlich genannten Führungskräfte festgelegt.

Am Montag genehmigte der Ausschuss die Barzahlungen im Rahmen des Annual Incentive Plan (AIP) für das Geschäftsjahr 2024. CEO Edwin Roks erhielt 769.800 US-Dollar, während dem Senior Vice President und CFO Stephen F. Blackwood 317.300 US-Dollar zugesprochen wurden. Executive Chairman Robert Mehrabian erhielt mit 1.176.100 US-Dollar den höchsten Bonus, gefolgt von Präsident und COO George C. Bobb III mit 584.200 US-Dollar und Vice Chairman Jason VanWees mit 438.600 US-Dollar.

Darüber hinaus genehmigte der Ausschuss Zahlungen im Rahmen des Performance Plans für den Zeitraum 2022-2024, wobei die Ziele zu 70,3% erreicht wurden. Dies führte zu Auszahlungen zwischen 126.540 US-Dollar für Blackwood und 1.237.280 US-Dollar für Mehrabian.

Mit Blick auf die Zukunft legte der Ausschuss die Ziele für die AIP-Barzahlungen für 2025 fest. Dabei kann CEO Roks einen Zielbonus von 120% seines Grundgehalts erhalten. Zudem wurde ein leistungsbasiertes Restricted Stock Unit Award Program eingeführt, bei dem die Übertragung der Einheiten an die Gesamtrendite für die Aktionäre von Teledyne im Vergleich zum S&P 500 Index über einen Zeitraum von drei Jahren gekoppelt ist.

Für den Zyklus 2025-2027 wurde auch ein neuer Performance Plan etabliert, dessen Ziele auf Betriebsgewinn, Umsatz und Gesamtrendite für die Aktionäre basieren. Führungskräfte könnten bis zu 200% der Zielvergütung erhalten, wenn bestimmte Leistungsschwellen erreicht werden.

Diese Übersetzung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Nutzungsbedingungen.

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