💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

Deutsche Verlage halten sich Tür zu Google News offen

Veröffentlicht am 30.07.2013, 11:36
BERLIN (dpa-AFX) - Auch nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage am kommenden Donnerstag werden Inhalte der meisten Verlagshäuser in Deutschland auf Google News zu sehen sein. 'Wir freuen uns sehr, dass hunderte deutsche Verlage ihr Einverständnis bestätigt haben und weiterhin geschätzte Partner von Google News bleiben', sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Zu den Verlagen, die Google keine Nutzungserlaubnis gegeben haben, gehört die 'Rhein-Zeitung' in Koblenz.

Nach Informationen der dpa haben viele Verlage ihr Einverständnis mit einer Zusatzerklärung versehen. Darin machen sie deutlich, dass sie im Gegensatz zu Google nicht der Meinung sind, dass die Textauszüge auf Google News unter die Ausnahmebestimmungen des Leistungsschutzrechts (LSR) fallen. Die Verlage halten auch die Option offen, künftig Geld für diese 'Snippets' zu verlangen.

Zu den Verlagen, die weiterhin in Google News vertreten sein werden, gehört auch die Axel Springer AG , die sich für die Einführung eines LSR stark gemacht hatte. 'Axel Springer wird das (Leistungsschutz-)Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an', sagte Verlagssprecher Hendrik Lange. Bis die dafür notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen seien, entstehe 'aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo'. In dieser Übergangsphase erteile man Google 'ein Opt-in zur Nutzung der Inhalte in Form von Textauszügen, allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.'

Das LSR erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Verlagstexten im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei.

Weltweit wertet Google für sein News-Angebot rund 50.000 Verlagsangebote und Blogs aus, darunter mehrere hundert Sites aus Deutschland. Auf Google News werden von ausgewählten Artikeln in einem 'Snippet' die Überschrift, ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt. Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im LSR ist von 'einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten' die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst darauf verzichtet, die Länge eines frei verwendbaren Zitats exakt festzulegen./chd/DP/edh

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.