FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank geht im Streit um die Entlassung von vier Zins-Händler in Berufung. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im September geurteilt, dass die fristlose Kündigung von vier Mitarbeitern wegen der möglichen Manipulation von Referenzzinsen 'unverhältnismäßig' und somit nicht rechtskräftig ist. Gegen diese Entscheidung sei Berufung eingelegt worden, sagte ein Bank-Sprecher am Mittwoch. Er bestätigte damit einen Bericht des 'Handelsblatts'. Die Bank hatte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. Nach Angaben des Hessischen Landesarbeitsgerichts wird der Fall absehbar nicht vor Juni 2014 verhandelt. (Az.: 9 Ca 1551/13 bis 9 Ca 1554/13)./mar/zb/