Achtung! Q3-Earnings stehen an. Alle wichtigen Daten kompakt für dich an einem Ort.Reinschauen

ROUNDUP: Corona-Medikament Paxlovid startet auf dem deutschen Markt

Veröffentlicht am 23.02.2022, 16:03
© Reuters.
PFE
-
NVAX
-
MRNA
-
BNTX
-

BERLIN/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie kommt das Medikament Paxlovid auf den deutschen Markt. Wie der Pharmakonzern Pfizer (NYSE:PFE) mitteilte, gingen am Mittwoch die ersten Tabletten aus dem Verteilzentrum in Karlsruhe an den Großhandel. Für Deutschland sind demnach für dieses Jahr eine Million Packungen vorgesehen. Im Januar hatte die EU-Arzneimittelbehörde EMA grünes Licht für die Zulassung gegeben und erläutert, das Präparat könne bei Erwachsenen schwere Erkrankungen nach einer Corona-Infektion verhindern. Beim neuen Impfstoff von Novavax (NASDAQ:NVAX) erwartet der Bund, dass jetzt in der zweiten Wochenhälfte erste Auslieferungen bei den Ländern ankommen.

Apotheken können Paxlovid nun nach einer ärztlichen Verschreibung beim Großhandel bestellen und an Patientinnen und Patienten abgeben, wie eine Pfizer-Sprecherin sagte. Die Pille gilt als sehr effektiv vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen - bei ihnen soll sie das Risiko sehr schwerer Krankheitsverläufe um 89 Prozent senken. Dass der Wirkstoff Nirmatrelvir in dem Medikament ein Sars-CoV-2-Protein hemmt, soll die Vermehrung der Coronaviren im Körper stoppen.

Die weltweite Produktion und Verpackung findet in Freiburg statt. Von den 2022 vorgesehenen eine Million Packungen für Deutschland sollen 35 Prozent im ersten Halbjahr geliefert werden. Eine Packung reicht für einen Patienten. Ärztinnen und Ärzte könnten das Medikament verschreiben und damit besonders Hochrisikopatienten vor schweren Covid-19-Verläufen schützen - etwa Menschen im hohen Alter, mit chronischen Erkrankungen oder Krebs, sagte der Medizinische Direktor bei Pfizer in Deutschland, Daniel Kalanovic, nach Firmenangaben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weist generell auf eine Kombination aus Impfungen und Medikamentenbehandlung hin, um das Coronavirus auf längere Sicht in den Griff zu bekommen. "Wenn wir eine Grundimmunisierung auch der älteren Vulnerablen geschafft und Medikamente wie Paxlovid oder Molnupiravir oder andere zur Hand hätten, dann wären wir ja durch", sagte er im Januar im Bundesrat.

Beim Impfstoff von Novavax sei der Auslieferungsprozess in Gang gesetzt, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Paul-Ehrlich-Institut teilte mit, am Dienstag mit der Freigabe von Lieferchargen begonnen zu haben. Im Zentrallager des Bundes sollen die ersten Lieferungen nach früheren Angaben bis diesen Freitag ankommen und dann an die Länder verteilt werden. Der Bund geht davon aus, dass dann in der kommenden Woche mit Impfungen in den Ländern begonnen werden kann.

Vorgesehen ist, dass das Präparat vorerst nur an die Länder geht, noch nicht an Arztpraxen. Angeboten werden soll es vorrangig Beschäftigten im Gesundheitswesen. Es gibt Hoffnungen, dass Novavax eine Alternative für manche sein könnte, die sich nicht mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen von Biontech (NASDAQ:BNTX) und Moderna (NASDAQ:MRNA) impfen ließen. Der Novavax-Impfstoff basiert auf einem klassischeren Verfahren.

Zu geplanten Erleichterungen bei Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer nach Deutschland verschiebt sich die Befassung im Bundeskabinett. Wegen weiterer regierungsinterner Beratungen kam die Verordnung noch nicht wie zunächst vorgesehen am Mittwoch ins Kabinett, wie das Gesundheitsministerium erläuterte. Es sei aber weiterhin vorgesehen, dass die Neuregelungen zum 4. März greifen. So sollen Länder nur noch als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Rückkehr eingestuft werden, wenn dort Varianten mit "stärker krankmachenden Eigenschaften" grassieren als die hier dominierende Omikron-Variante.

Für Kinder unter zwölf Jahren soll es möglich werden, sich nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer sonst anstehenden Quarantäne frei zu testen. Bisher gilt generell: Wer aus solchen Gebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem Test daraus befreien. Für Kinder unter sechs Jahren endet die Absonderung bisher fünf Tage nach Einreise automatisch - aber ohne Möglichkeit, sich früher frei zu testen. Generell gilt für Einreisen aus allen Ländern weiter die 3G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.