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APA ots news: MEL-Anlegerklagen: Erneut zwei Gerichtsentscheidungen pro...

Veröffentlicht am 05.03.2012, 10:40
Aktualisiert 05.03.2012, 10:44
APA ots news: MEL-Anlegerklagen: Erneut zwei Gerichtsentscheidungen pro Meinl Bank

Wien (APA-ots) -

- HG Wien und BG Salzburg wiesen abermals Anlegerklagen ab -

bereits fünf Urteile von unabhängigen Gerichten zu Gunsten der

Meinl Bank in Serie

- Bank Vorstand Weinzierl: 'Die Rechtsmeinung der Meinl Bank wird

wieder eindrucksvoll bestätigt.'

- Fortsetzung der sozialen Vergleiche - Meinl Bank hat bisher schon

EUR 26,2 Mio. für rund 5.550 Kleinanleger aufgewendet





Anfang März 2012 wurden erneut zwei MEL-Anlegerklagen zu Gunsten

der Meinl Bank entschieden und damit die Serie an gewonnenen

Verfahren fortgesetzt. Sowohl das Handelsgericht Wien (HG Wien) als

auch das Bezirksgericht Salzburg (BG Salzburg) gaben der Meinl Bank

recht und erteilten den Argumenten der Kläger eine Absage. 'Mit

diesen Urteilen wird die Rechtsmeinung der Meinl Bank auf

eindrucksvolle Weise erneut bestätigt', zeigt sich Meinl

Bank-Vorstand Peter Weinzierl über die zwei Gerichtsentscheide

erfreut. 'Auch wird dem Aktienkauf auf Probe damit wieder eindeutig

eine Absage erteilt.' Bereits im Februar waren drei Klagen von

MEL-Anlegern im Sinne der Bank entschieden worden.



HG Wien: Kein Irrtum über erworbene Papiere und hohe

Risikogeneigtheit des Klägers



Das HG Wien wies die Klage eines MEL-Anlegers ab (zugestellt am

01.03.2012). Das Gericht stellte fest, dass es keinen Irrtum über das

erworbene Produkt gegeben habe: 'Das Beweisverfahren ergab, dass der

Kläger bereits über Erfahrung mit Aktien verfügte. Der Kläger konnte

dem Gericht nicht darstellen, inwiefern aus seiner Sicht ein Irrtum

über das Produkt vorgelegen sei [...]', so das HG Wien im Urteil.

Weiters habe laut dem Gericht eine hohe Risikogeneigtheit des Klägers

bestanden: 'Auch war für ihn (den Kläger, Anm.) letztendlich

irrelevant, ob er einen Totalverlust erleiden könne, da er das

Produkt [...] selbst im Falle, dass er gelesen hätte, dass es hierbei

zu einem Totalverlust kommen könne, gekauft hätte.' Schließlich

stellte das HG Wien auch keine Verletzung von vertraglichen oder

sonstigen Pflichten seitens der Meinl Bank fest.



BG Salzburg: Kläger verletzten Sorgfaltspflicht und Fall bereits

verjährt



Vom Bezirksgericht Salzburg (BG Salzburg) wurde ebenfalls eine

Anlegerklage zu Gunsten der Meinl Bank entschieden (zugestellt am

02.03.2012). Das Gericht stellte fest, dass die Kläger ihrer

Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seien, indem sie die verfügbaren

Unterlagen (samt Risikohinweisen) nicht genau lasen, und damit die

Behauptung, man habe nicht gewusst, dass es sich bei den MEL-Papieren

um Wertpapiere, die Schwankungen unterliegen können, unzutreffend

sei. Das Gericht vertritt im Urteil die Meinung, 'dass den Klägern

bei entsprechender Sorgfalt sehr wohl die wiederholt auftauchenden

entsprechenden Bezeichnungen auffallen hätte müssen.' Schließlich kam

das Gericht auch zum Schluss, dass der Fall bereits verjährt sei. Das

BG Salzburg erteilte im Zusammenhang mit der Verjährungsfrage in

seinem Urteil auch der taktisch motivierten verspäteten Einbringung

von Anlegerklagen eine klare Absage.



Soziale Lösungen für Kleinanleger



'Die Meinl Bank ist auch weiterhin für soziale Vergleiche für

unerfahrene Kleinanleger offen', betont Bank-Vorstand Peter

Weinzierl. Das Institut hat sich mittlerweile mit rund 5.550

Kleinanlegern auf soziale Lösungen geeinigt und wendete dafür bereits

rund EUR 26,2 Mio. auf. Die Bank ist damit das einzige

österreichische Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von

Härtefällen, die durch Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise

entstanden sind, unternimmt. Grundsätzlich ist die Meinl Bank bereit,

solche Vergleiche auch für die verbleibenden rund 1.550

MEL-Kleinanleger, die MEL- Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten

durch unabhängige Finanzdienstleister, bezogen haben, anzubieten.

Weinzierl erklärte, dass pro Monat etwa 100 klagsanhängige Verfahren

verglichen würden, stellte jedoch dezidiert klar, dass diese nicht

dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu

kompensieren.



Weiterführende Informationen:



Meinl Bank AG



Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.



Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



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