APA ots news: MEL-Anlegerklagen: Erneut zwei Gerichtsentscheidungen pro Meinl Bank
Wien (APA-ots) -
- HG Wien und BG Salzburg wiesen abermals Anlegerklagen ab -
bereits fünf Urteile von unabhängigen Gerichten zu Gunsten der
Meinl Bank in Serie
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Die Rechtsmeinung der Meinl Bank wird
wieder eindrucksvoll bestätigt.'
- Fortsetzung der sozialen Vergleiche - Meinl Bank hat bisher schon
EUR 26,2 Mio. für rund 5.550 Kleinanleger aufgewendet
Anfang März 2012 wurden erneut zwei MEL-Anlegerklagen zu Gunsten
der Meinl Bank entschieden und damit die Serie an gewonnenen
Verfahren fortgesetzt. Sowohl das Handelsgericht Wien (HG Wien) als
auch das Bezirksgericht Salzburg (BG Salzburg) gaben der Meinl Bank
recht und erteilten den Argumenten der Kläger eine Absage. 'Mit
diesen Urteilen wird die Rechtsmeinung der Meinl Bank auf
eindrucksvolle Weise erneut bestätigt', zeigt sich Meinl
Bank-Vorstand Peter Weinzierl über die zwei Gerichtsentscheide
erfreut. 'Auch wird dem Aktienkauf auf Probe damit wieder eindeutig
eine Absage erteilt.' Bereits im Februar waren drei Klagen von
MEL-Anlegern im Sinne der Bank entschieden worden.
HG Wien: Kein Irrtum über erworbene Papiere und hohe
Risikogeneigtheit des Klägers
Das HG Wien wies die Klage eines MEL-Anlegers ab (zugestellt am
01.03.2012). Das Gericht stellte fest, dass es keinen Irrtum über das
erworbene Produkt gegeben habe: 'Das Beweisverfahren ergab, dass der
Kläger bereits über Erfahrung mit Aktien verfügte. Der Kläger konnte
dem Gericht nicht darstellen, inwiefern aus seiner Sicht ein Irrtum
über das Produkt vorgelegen sei [...]', so das HG Wien im Urteil.
Weiters habe laut dem Gericht eine hohe Risikogeneigtheit des Klägers
bestanden: 'Auch war für ihn (den Kläger, Anm.) letztendlich
irrelevant, ob er einen Totalverlust erleiden könne, da er das
Produkt [...] selbst im Falle, dass er gelesen hätte, dass es hierbei
zu einem Totalverlust kommen könne, gekauft hätte.' Schließlich
stellte das HG Wien auch keine Verletzung von vertraglichen oder
sonstigen Pflichten seitens der Meinl Bank fest.
BG Salzburg: Kläger verletzten Sorgfaltspflicht und Fall bereits
verjährt
Vom Bezirksgericht Salzburg (BG Salzburg) wurde ebenfalls eine
Anlegerklage zu Gunsten der Meinl Bank entschieden (zugestellt am
02.03.2012). Das Gericht stellte fest, dass die Kläger ihrer
Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seien, indem sie die verfügbaren
Unterlagen (samt Risikohinweisen) nicht genau lasen, und damit die
Behauptung, man habe nicht gewusst, dass es sich bei den MEL-Papieren
um Wertpapiere, die Schwankungen unterliegen können, unzutreffend
sei. Das Gericht vertritt im Urteil die Meinung, 'dass den Klägern
bei entsprechender Sorgfalt sehr wohl die wiederholt auftauchenden
entsprechenden Bezeichnungen auffallen hätte müssen.' Schließlich kam
das Gericht auch zum Schluss, dass der Fall bereits verjährt sei. Das
BG Salzburg erteilte im Zusammenhang mit der Verjährungsfrage in
seinem Urteil auch der taktisch motivierten verspäteten Einbringung
von Anlegerklagen eine klare Absage.
Soziale Lösungen für Kleinanleger
'Die Meinl Bank ist auch weiterhin für soziale Vergleiche für
unerfahrene Kleinanleger offen', betont Bank-Vorstand Peter
Weinzierl. Das Institut hat sich mittlerweile mit rund 5.550
Kleinanlegern auf soziale Lösungen geeinigt und wendete dafür bereits
rund EUR 26,2 Mio. auf. Die Bank ist damit das einzige
österreichische Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von
Härtefällen, die durch Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise
entstanden sind, unternimmt. Grundsätzlich ist die Meinl Bank bereit,
solche Vergleiche auch für die verbleibenden rund 1.550
MEL-Kleinanleger, die MEL- Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten
durch unabhängige Finanzdienstleister, bezogen haben, anzubieten.
Weinzierl erklärte, dass pro Monat etwa 100 klagsanhängige Verfahren
verglichen würden, stellte jedoch dezidiert klar, dass diese nicht
dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu
kompensieren.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0064 2012-03-05/10:35
Wien (APA-ots) -
- HG Wien und BG Salzburg wiesen abermals Anlegerklagen ab -
bereits fünf Urteile von unabhängigen Gerichten zu Gunsten der
Meinl Bank in Serie
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Die Rechtsmeinung der Meinl Bank wird
wieder eindrucksvoll bestätigt.'
- Fortsetzung der sozialen Vergleiche - Meinl Bank hat bisher schon
EUR 26,2 Mio. für rund 5.550 Kleinanleger aufgewendet
Anfang März 2012 wurden erneut zwei MEL-Anlegerklagen zu Gunsten
der Meinl Bank entschieden und damit die Serie an gewonnenen
Verfahren fortgesetzt. Sowohl das Handelsgericht Wien (HG Wien) als
auch das Bezirksgericht Salzburg (BG Salzburg) gaben der Meinl Bank
recht und erteilten den Argumenten der Kläger eine Absage. 'Mit
diesen Urteilen wird die Rechtsmeinung der Meinl Bank auf
eindrucksvolle Weise erneut bestätigt', zeigt sich Meinl
Bank-Vorstand Peter Weinzierl über die zwei Gerichtsentscheide
erfreut. 'Auch wird dem Aktienkauf auf Probe damit wieder eindeutig
eine Absage erteilt.' Bereits im Februar waren drei Klagen von
MEL-Anlegern im Sinne der Bank entschieden worden.
HG Wien: Kein Irrtum über erworbene Papiere und hohe
Risikogeneigtheit des Klägers
Das HG Wien wies die Klage eines MEL-Anlegers ab (zugestellt am
01.03.2012). Das Gericht stellte fest, dass es keinen Irrtum über das
erworbene Produkt gegeben habe: 'Das Beweisverfahren ergab, dass der
Kläger bereits über Erfahrung mit Aktien verfügte. Der Kläger konnte
dem Gericht nicht darstellen, inwiefern aus seiner Sicht ein Irrtum
über das Produkt vorgelegen sei [...]', so das HG Wien im Urteil.
Weiters habe laut dem Gericht eine hohe Risikogeneigtheit des Klägers
bestanden: 'Auch war für ihn (den Kläger, Anm.) letztendlich
irrelevant, ob er einen Totalverlust erleiden könne, da er das
Produkt [...] selbst im Falle, dass er gelesen hätte, dass es hierbei
zu einem Totalverlust kommen könne, gekauft hätte.' Schließlich
stellte das HG Wien auch keine Verletzung von vertraglichen oder
sonstigen Pflichten seitens der Meinl Bank fest.
BG Salzburg: Kläger verletzten Sorgfaltspflicht und Fall bereits
verjährt
Vom Bezirksgericht Salzburg (BG Salzburg) wurde ebenfalls eine
Anlegerklage zu Gunsten der Meinl Bank entschieden (zugestellt am
02.03.2012). Das Gericht stellte fest, dass die Kläger ihrer
Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seien, indem sie die verfügbaren
Unterlagen (samt Risikohinweisen) nicht genau lasen, und damit die
Behauptung, man habe nicht gewusst, dass es sich bei den MEL-Papieren
um Wertpapiere, die Schwankungen unterliegen können, unzutreffend
sei. Das Gericht vertritt im Urteil die Meinung, 'dass den Klägern
bei entsprechender Sorgfalt sehr wohl die wiederholt auftauchenden
entsprechenden Bezeichnungen auffallen hätte müssen.' Schließlich kam
das Gericht auch zum Schluss, dass der Fall bereits verjährt sei. Das
BG Salzburg erteilte im Zusammenhang mit der Verjährungsfrage in
seinem Urteil auch der taktisch motivierten verspäteten Einbringung
von Anlegerklagen eine klare Absage.
Soziale Lösungen für Kleinanleger
'Die Meinl Bank ist auch weiterhin für soziale Vergleiche für
unerfahrene Kleinanleger offen', betont Bank-Vorstand Peter
Weinzierl. Das Institut hat sich mittlerweile mit rund 5.550
Kleinanlegern auf soziale Lösungen geeinigt und wendete dafür bereits
rund EUR 26,2 Mio. auf. Die Bank ist damit das einzige
österreichische Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von
Härtefällen, die durch Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise
entstanden sind, unternimmt. Grundsätzlich ist die Meinl Bank bereit,
solche Vergleiche auch für die verbleibenden rund 1.550
MEL-Kleinanleger, die MEL- Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten
durch unabhängige Finanzdienstleister, bezogen haben, anzubieten.
Weinzierl erklärte, dass pro Monat etwa 100 klagsanhängige Verfahren
verglichen würden, stellte jedoch dezidiert klar, dass diese nicht
dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu
kompensieren.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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OTS0064 2012-03-05/10:35