GREIFSWALD (dpa-AFX) - Vier Monate nach Inbetriebnahme der Ostsee-Pipeline verhandelt das Oberverwaltungsgericht Greifswald über eine Klage des Bundes gegen die Baugenehmigung für die Erdgastrasse. Das Verteidigungsministerium hatte im Januar 2010 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund eingereicht, weil die Pipeline ein Übungsgebiet für Marine und Luftwaffe durchquert. Wie das Gericht am Montag mitteilte, sieht das Ministerium die Belange der Landesverteidigung beeinträchtigt. Zudem sollten Haftungsfragen geklärt werden. Das Gericht will am 14. März über die Klage verhandeln.
Der erste Strang der 1200 Kilometer langen Erdgas-Pipeline zwischen dem russischen Wyborg und Lubmin war im November 2011 in Betrieb gegangen. Das Bergamt hatte im Dezember 2009 den Bau der Pipeline in den deutschen küstennahen Gewässern genehmigt.
Eine zweite Klage gegen den Trassenverlauf ist weiter vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg anhängig. Die polnische Hafengesellschaft Swinemünde (Swinoujscie) geht gegen die Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)vor, das den Verlauf der Trasse auf dem deutschen Festlandsockel vor dem Swinemünder Hafen genehmigt hatte. Die Verhandlung sei noch nicht terminiert, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Polen errichten derzeit in Swinemünde unweit des deutschen Anlandepunktes der Pipeline einen großen Terminal für Flüssiggastanker, über den Erdgas aus Algerien oder Katar nach Polen gebracht werden soll. Die Kläger wollen, dass die Pipeline in der Fahrrinne Swinemünde-Ystad (Schweden) auf einer Länge von 2,8 Seemeilen im Meeresboden versenkt wird, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern den polnischen Hafen erreichen können./mrt/DP/wiz
Der erste Strang der 1200 Kilometer langen Erdgas-Pipeline zwischen dem russischen Wyborg und Lubmin war im November 2011 in Betrieb gegangen. Das Bergamt hatte im Dezember 2009 den Bau der Pipeline in den deutschen küstennahen Gewässern genehmigt.
Eine zweite Klage gegen den Trassenverlauf ist weiter vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg anhängig. Die polnische Hafengesellschaft Swinemünde (Swinoujscie) geht gegen die Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)vor, das den Verlauf der Trasse auf dem deutschen Festlandsockel vor dem Swinemünder Hafen genehmigt hatte. Die Verhandlung sei noch nicht terminiert, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Polen errichten derzeit in Swinemünde unweit des deutschen Anlandepunktes der Pipeline einen großen Terminal für Flüssiggastanker, über den Erdgas aus Algerien oder Katar nach Polen gebracht werden soll. Die Kläger wollen, dass die Pipeline in der Fahrrinne Swinemünde-Ystad (Schweden) auf einer Länge von 2,8 Seemeilen im Meeresboden versenkt wird, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern den polnischen Hafen erreichen können./mrt/DP/wiz