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Veröffentlicht am 21.05.2012, 11:33
Hahn Rechtsanwälte führt Pilotklage gegen Gründungskommanditistin der

KanAm USA XXII

Stuttgart (ots) - Hahn Rechtsanwälte hat jetzt eine erste Klage

beim Landgericht München I gegen die KanAm Grundbesitz GmbH

eingereicht. Sie ist unter anderem Gründungskommanditistin bei den

geschlossenen Immobilienfonds KanAm XXII Limited Partnership und

KanAm Real Estate Partners I L.P. Beide haben in das US-amerikanische

Projekt 'Meadowlands Xanadu' investiert. Dieses große Einkaufs- und

Erlebniszentrum, das inzwischen in 'American Dream Medowlands'

umbenannt wurde, hat sich als 'Fass ohne Boden' entpuppt, mit

entsprechenden Konsequenzen: Anleger des KanAm XXII Limited

Partnership stehen - abgesehen von bereits gezahlten Ausschüttungen -

vor dem Totalverlust.

Die KanAm Grundbesitz GmbH wird nun im Rahmen einer Pilotklage für

die KanAm USA XXII auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren

Sinne in Anspruch genommen. Nach Einschätzung von Fachanwältin Dr.

Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte, die dieses Verfahren führt,

lassen sich insbesondere Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichem

Aufklärungsverschulden begründen. 'In diesen Fällen', so Brockmann

weiter, 'lassen sich zudem oftmals akzeptable Vergleichslösungen mit

den beratenden Banken erreichen'. Hahn Rechtsanwälte hat bereits für

mehrere Mandanten Vergleiche mit verschiedenen Banken abschließen

können. Dabei kommt den Anlegern insbesondere die Rechtsprechung zu

den verschwiegenen Kick-Back-Zahlungen (Provisionen) zur Hilfe.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als 'häufig empfohlene Kanzlei' bei

den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der

Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren

ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und

RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den 'häufig

empfohlenen' Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit

Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich

Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631

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Pressekontakt:

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RAin Dr. Petra Brockmann

Königstraße 26

70173 Stuttgart

Fon: +49-711-18567500

Fax: +49-711-1856749500

E-Mail:petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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