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EQS-News: Photon Energy Green EUR Bond 2021/27 Umtauschangebot von Altinvestoren erneut sehr gut angenommen (deutsch)

Veröffentlicht am 10.10.2022, 08:46
Aktualisiert 10.10.2022, 09:00
© Reuters.

Photon Energy Green EUR Bond 2021/27 Umtauschangebot von Altinvestoren erneut sehr gut angenommen

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Emittent / Herausgeber: Photon Energy NV / Schlagwort(e): Anleihe

Photon Energy Green EUR Bond 2021/27 Umtauschangebot von Altinvestoren

erneut sehr gut angenommen

10.10.2022 / 08:46 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG

INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,

KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG

BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG

WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Photon Energy Green EUR Bond 2021/27 Umtauschangebot von Altinvestoren

erneut sehr gut angenommen

* Umtauschangebot nebst Mehrzuteilungsoption für den 6,5% Green EUR Bond

2021/27 von Altinvestoren in einem Volumen von nominal über 6 Mio. Euro

(fast 30% des ausstehenden Restvolumens von 20.9 Mio. Euro) angenommen

* Zusammen mit dem ersten Umtauschangebot vom November 2021 wurden somit

insgesamt 60% der Altanleihe 2017/22 umgetauscht.

* Zeichnungsfrist der aktuellen Aufstockung des Green EUR Bonds 2021/27

läuft noch im Rahmen des öffentlichen Angebotes bis Dienstag, 11.

Oktober 2022 (12:00 MEZ) direkt über die Webseite der Emittentin und für

die Privatplatzierung bis Mittwoch, 12. Oktober 2022 über das Bankhaus

Scheich Wertpapierspezialist AG.

Amsterdam - 10. Oktober 2022 - Photon Energy N.V. (WSE&PSE: PEN, FSX:

A1T9KW, ISIN NL0010391108 (das "Unternehmen") ein in Amsterdam ansässiges

Unternehmen für erneuerbare Energien, das weltweit Lösungen für Solarenergie

und sauberes Wasser anbietet, gibt bekannt, dass im Zuge der aktuellen

Aufstockung des 6,5% Green EUR Bonds 2021/27 des Unternehmens (ISIN:

DE000A3KWKY4), die Gläubiger der derzeit ausstehenden 7,75% Anleihe 2017/22

die vom Unternehmen angebotene Umtauschmöglichkeit in den neuen Green EUR

Bond mit starkem Interesse angenommen haben.

Per Freitag, 7. Oktober 2022, dem offiziellen Ende der Umtauschfrist, hatten

Anleger mehr als 6 Mio. Euro nominal zum Umtausch und Mehrerwerb angemeldet,

was einer Quote von fast 30 % der noch ausstehenden Anleihe in Höhe von 20,9

Mio. Euro entspricht. Damit wurden zusammen mit dem ersten Umtauschangebot

vom November 2021 60 % der Altanleihe 2017/22 umgetauscht, was die

nachhaltige Kapitalmarkthistorie sowie aktuelle Geschäftsentwicklung und

Aussichten der Photon-Gruppe unter Beweis stellt . Der verbleibende

ausstehende Betrag der Altanleihe 2017/22 in der Höhe von 15,2 Mio. Euro

wird am 27. Oktober 2022 den Anleihegläubigern aus den bestehenden liquiden

Mitteln des Unternehmens fristgerecht zurückbezahlt.

Die Zeichnungsfrist für die aktuelle Aufstockung des 6,5 % Green EUR Bond

2021/27 läuft noch bis Dienstag, 11. Oktober 2022, 12:00 MEZ über ein

Zeichnungsformular, das direkt auf der Website des Unternehmens verfügbar

ist. Institutionelle Investoren können Zeichnungsgebote noch bis Mittwoch,

12. Oktober 2022 beim Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG im Wege der

Privatplatzierung abgeben.

"Wir freuen uns sehr über den nochmals starken Zuspruch der Investoren der

Altanleihe, den sie durch die weitere Annahme dieser Umtauschmöglichkeit

gerade im Hinblick auf die aktuell vorherrschenden Unsicherheiten an den

Kapitalmärkten zum Ausdruck gebracht haben und werten dies als

Vertrauensbeweis in das Geschäftsmodell und die Wachstumsstrategie unseres

Unternehmens sowie unsere stringente Kapitalmarktkommunikation der letzten

Jahre", kommentiert Clemens Wohlmuth, CFO der Photon Energy Group. "Dies ist

ein weiterer Meilenstein in unserer Finanzierungsstrategie zur Sicherung des

weiteren Ausbaus unseres PV-Kraftwerksportfolios und konsequenten Nutzung

sich derzeit bietender Chancen."

Der Green Bond mit einem Nennwert von bis zu 90 Mio. Euro, einer Laufzeit

bis 2027 und einem Zinssatz von 6,50 % p.a., der vierteljährlich gezahlt

wird, wurde von imug | rating in Bezug auf seine Nachhaltigkeit hin im

Rahmen einer Second Party Opinion bestätigt und wird seit dem 23. November

2021 im Open Market der Frankfurter Börse gehandelt. Der Nettoerlös aus der

Aufstockung wird zur Finanzierung und Refinanzierung der Entwicklung und des

Baus von Photovoltaik-Kraftwerken verwendet, wodurch die Photon Energy Group

einen erheblichen Beitrag zu einer umweltfreundlichen Zukunft leisten wird.

Weitere Informationen über die Aufstockung des Green EUR Bond 2021/27 der

Photon Energy Group finden Sie hier.

Über die Photon Energy Group - photonenergy.com

Die Photon Energy Group bietet weltweit Lösungen für Solarenergie und

sauberes Wasser an. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat Photon Energy

Solarkraftwerke mit einer Gesamtleistung von über 120 MWp gebaut und in

Betrieb genommen und verfügt über Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von

91,9 MWp in ihrem eigenen Portfolio. Derzeit entwickelt Photon Energy

Projekte mit einer Gesamtleistung von 892 MWp in Australien, Ungarn, Polen

und Rumänien und bietet Betriebs- und Wartungsdienstleistungen für über 330

MWp weltweit an. Der zweite große Geschäftsbereich der Gruppe, Photon Water,

bietet Lösungen für sauberes Wasser, einschließlich Aufbereitungs- und

Sanierungsdienstleistungen sowie die Entwicklung und Verwaltung von Brunnen

und anderen Wasserressourcen. Photon Energy N.V., die Holdinggesellschaft

der Photon Energy Group, ist an den Börsen von Warschau, Prag und Frankfurt

notiert. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Amsterdam, mit

Niederlassungen in ganz Europa und in Australien.

Medienkontakt

Martin Kysly

Leiter Marketing und Unternehmenskommunikation

Photon Energy Group

Tel. +420 774 810 670

E-mail: martin.kysly@photonenergy.com

Investorenkontakt

Emeline Parry

Investor Relations & Sustainability Manager

Photon Energy Group

Tel. +420 702 206 574

E-mail: emeline.parry@photonenergy.com

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche

Angebot (in Deutschland, Österreich und Luxemburg) erfolgt ausschließlich

durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine

Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der

Photon Energy N.V. sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts

erfolgen. Der Wertpapierprospekt wurde unverzüglich nach der Billigung durch

die CSSF veröffentlicht und ist im Internet unter www.photonenergy.com

kostenfrei erhältlich.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren

noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren

der Photon Energy N.V. in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen

Jurisdiktionen dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Photon

Energy N.V. findet nicht statt. Die hierin genannten Wertpapiere der Photon

Energy N.V. wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in

der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen

in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung

von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act

verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Photon Energy N.V. noch

ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant die

hierin beschriebenen Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber

einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen

Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser

Ankündigung zu registrieren.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben

werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder

(ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin

zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind

ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur

Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes

Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten

Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte

nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese

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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen

die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada

oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan

ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten

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Weder die Photon Energy N.V. oder eines der mit diesen verbundenen

Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der

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Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen

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Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg richtet sich diese Mitteilung

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Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von

den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund

verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel

Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation,

Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder

Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Photon

Energy N.V. übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung

enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein

Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen

von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die

Inhaber-Teilschuldverschreibungen (i) für einen Endkunden-Zielmarkt

bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für

professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der

MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II

zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die

Inhaber-Teilschuldverschreibungen später anbietet, ist dafür verantwortlich,

den Zielmarkt hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen

eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

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