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EQS-Adhoc: Uniper SE: Stabilisierungspaket für Uniper wird finalisiert (deutsch)

Veröffentlicht am 23.11.2022, 11:45
© Reuters.
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Uniper (ETR:UN01) SE: Stabilisierungspaket für Uniper wird finalisiert

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EQS-Ad-hoc: Uniper SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung

Uniper SE: Stabilisierungspaket für Uniper wird finalisiert

23.11.2022 / 11:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Aufgrund der seit Juni 2022 andauernden russischen Gaslieferbeschränkungen

hatten sich Uniper und Fortum (ETR:FUM1V) am 21. September 2022 mit der Bundesregierung

auf ein finanzielles Stabilisierungspaket für Uniper verständigt. Dieses

Paket sah neben einer kurzfristigen Liquiditätsbereitstellung durch die KfW

und einer Eigenkapitalbeteiligung des Staates in Höhe von EUR 8 Mrd. die

Einführung einer Gasbeschaffungsumlage vor, welche Unipers Verluste aus

russischen Gaslieferbeschränkungen ab dem 1. Oktober 2022 zu 90%

kompensieren sollte. Am 30. September 2022 wurde seitens der Bundesregierung

verkündet, dass die Gasbeschaffungsumlage nicht wie geplant umgesetzt wird

und an ihre Stelle eine maßgeschneiderte Lösung zur Sicherstellung der

finanziellen Stabilität der betroffenen Unternehmen treten soll. Diese

maßgeschneiderte Lösung für Uniper wurde wie folgt konkretisiert:

* Es ist weiterhin die Durchführung einer Barkapitalerhöhung in Höhe von

EUR 8 Mrd. zu einem Ausgabepreis von EUR 1,70 je Aktie unter Ausschluss

des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen, die ausschließlich vom Bund

gezeichnet werden soll.

* Darüber hinaus soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 25

Mrd. durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

geschaffen werden (Genehmigtes Kapital), da die anfängliche

Barkapitalerhöhung von EUR 8 Mrd. allein nicht ausreichen wird, um

Uniper zu stabilisieren. Das Genehmigte Kapital soll genutzt werden, um

das durch weitere Verluste in 2022, 2023 und 2024 insbesondere im

Zusammenhang mit Gasersatzbeschaffungen in Folge russischer

Gaslieferbeschränkungen geschwächte Eigenkapital teilweise

wiederherzustellen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird

ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ausschließlich der

Bund oder eine Einheit des Bundes (vgl. § 29 Abs. 6 EnSiG) zugelassen.

* Das Genehmigte Kapital soll in Tranchen ausgenutzt werden. Es ist

beabsichtigt, die erste Tranche noch vor Jahresende 2022 für eine

Barkapitalerhöhung zu nutzen. Die hieraus resultierenden neuen Aktien

werden ebenfalls zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,70 je Aktie an den

Bund oder eine Einheit des Bundes ausgegeben.

* Bis zur Umsetzung der jeweiligen Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital

soll eine Zwischenfinanzierung durch die KfW in erforderlicher Höhe

erfolgen.

Im Übrigen ist, wie bereits mitgeteilt, der Erwerb der derzeit von Fortum

gehaltenen Uniper-Aktien für EUR 1,70 je Aktie durch den Bund vorgesehen.

Der Vorstand der Uniper SE hat heute final beschlossen, die wesentlichen

Elemente des Stabilisierungspakets für Uniper den Aktionären am 19. Dezember

2022 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung

vorzulegen. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 19.

Dezember 2022 wird in Kürze veröffentlicht. Die bereits für den 19. Dezember

2022 einberufene Hauptversammlung wird abgesagt. Im Rahmen der nun

einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung wird Uniper ebenfalls den

Verpflichtungen gemäß § 92 AktG nachkommen und sowohl den Verlust des

hälftigen Grundkapitals der Gesellschaft anzeigen als auch über die Lage der

Gesellschaft berichten.

Das Stabilisierungspaket steht noch unter dem Vorbehalt behördlicher

Genehmigungen in verschiedenen Jurisdiktionen. Dies umfasst insbesondere die

abschließenden beihilferechtlichen und fusionskontrollrechtlichen

Genehmigungen der EU-Kommission. Die Konsultationen mit der EU-Kommission

dauern noch an. Uniper geht davon aus, dass die erforderlichen Zustimmungen

vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 erteilt

werden.

Kontakt:

Mitteilende Person:

Dr. Sascha Fehlemann

Senior Vice President

Corporate Legal Affairs

Kontakt für Investoren und Analysten:

Stefan Jost

Executive Vice President

Group Finance & Investor Relations

Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

Mobil +49 151 1213 9656

Telefax +49 211 4579 2022

E-Mail ir@uniper.energy

Pressekontakt:

Georg Oppermann

Senior Vice President

External Communication & Sustainability Communication

Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

Telefon +49 211 4579 5570

Mobil +49 178 439 4847

E-Mail press@uniper.energy

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23.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 211 73275 0

Fax: +49 211 4579 2022

E-Mail: info@uniper.energy

Internet: www.uniper.energy

ISIN: DE000UNSE018, DE000UNSE1V6

WKN: UNSE01, UNSE1V

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1494751

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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