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Biontech-Aktie: 2 gute und 1 schlechte Neuigkeit

Veröffentlicht am 08.09.2022, 10:29
Aktualisiert 08.09.2022, 10:35
© Reuters Biontech-Aktie: 2 gute und 1 schlechte Neuigkeit
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Biontech (NASDAQ:BNTX) (WKN: A2PSR2)-Aktien notieren derzeit zu einem sehr niedrigen Kurs-Gewinn-Verhältnis von nur 3,3 (07.09.2022). Auch bei einer Margennormalisierung sind sie derzeit nicht teuer. Doch da das Unternehmen bisher nur ein zugelassenes Produkt besitzt, sind die Gewinne schwankungsanfällig und die Aktien deshalb risikoreicher.

Zuletzt gab es zwei gute, aber auch eine schlechte Nachricht.

Möglicher neuer Biontech-Standort Biontech-CEO und -Mitgründer Prof. Dr. Ugur Sahin hat zuletzt Israel besucht, um eine mögliche Zusammenarbeit zwischen dem Land, seinen akademischen Einrichtungen und Biontech auszuloten.

Zusammen mit der Ministerin für Wirtschaft und Industrie, Generalmajorin a.D. Orna Barbivay, Generalbuchhalter Yali Rothenberg und weiteren Regierungsvertretern wurde zudem über eine Forschungs- und Pandemievorsorge-Kooperation gesprochen.

Beide Seiten tauschten sich weiterhin über die mögliche Eröffnung eines neuen israelischen Biontech-Forschungs- und Produktionsstandorts aus.

„Wir bei Biontech engagieren uns für die globale öffentliche Gesundheit. Wir expandieren international weiter und freuen uns darauf, in diesem Zusammenhang unsere bestehenden wissenschaftlichen und klinischen Kooperationen mit dem Staat Israel und seinen Institutionen zu stärken und zu erweitern. Unser Ziel ist es nicht nur, technologische Lösungen für die Pandemievorsorge Israels zu evaluieren, sondern auch neue Forschungskooperationen aufzubauen. Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir die Wissenschaft voranbringen und Innovationen für Erkrankungen mit hohem medizinischen Bedarf entwickeln“, so Prof. Dr. Ugur Sahin.

Weitere Zulassungsempfehlung Nach den USA hat nun auch die Europäische Union (EU) den von Biontech und Pfizer (NYSE:PFE) (WKN: 852009) gemeinsam entwickelten Omikron-BA.1-angepassten bivalenten Impfstoff ab zwölf Jahren eine Zulassungsempfehlung erteilt.

Die Auffrischungsimpfung setzt sich aus 15 µg mRNA, die für das Spike-Protein des SARS-CoV-2-Wildtyps kodiert ist, sowie 15 µg mRNA, die für das Spike-Protein der Omikron-Subvarianten BA.1 kodiert ist, zusammen.

Sie soll so vor den aktuellen und der COVID-19-Ursprungsvariante schützen. Da Biontech den Impfstoff bereits vorproduziert hat, kann er zeitnah ausgeliefert werden und zum Einsatz kommen.

„Die heutige positive Empfehlung des Ausschusses bestätigt, dass variantenangepasste mRNA-Impfstoffe die Anforderungen bezüglich ihrer Immunogenität und Sicherheit erfüllen können. Im Vergleich zu einer Auffrischungsimpfung mit unserem bereits in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff induziert der bivalente Impfstoff, der mRNA-Sequenzen für das Wildtyp- und das BA.1-Spike-Protein enthält, höhere neutralisierende Antikörpertiter gegen die Omikron-BA.1- sowie die BA.4- und BA.5-Subvarianten“, so der Biontech-CEO Prof. Dr. Ugur Sahin.

Klage wegen Impfschäden Die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich hat mehrere Klagen gegen Biontech eingereicht. Sie vertritt etwa 350 Betroffene, die mutmaßlich infolge der Impfung einen gesundheitlichen Schaden davongetragen haben. Die Kanzlei fordert deshalb nun Schadenersatz und Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe. Biontech hat zuvor eine außergerichtliche Einigung abgelehnt.

Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2022

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

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