📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

Airbnb in Berlin: Registriernummern künftig auch bei bestehenden Inseraten

Veröffentlicht am 26.10.2022, 05:57
© Reuters
ABNB
-

BERLIN (dpa-AFX) - Wer in Berlin kurzzeitig ein Zimmer untervermieten will, braucht eine Registriernummer vom zuständigen Bezirk - die Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb (NASDAQ:ABNB) will künftig alle Anbieter verpflichten, diese auch im eigenen Angebot sichtbar zu machen. "Airbnb kündigt an, dass alle Inserate in Berlin bis zum 1. März 2023 eine Registriernummer oder Kontaktinformationen anzeigen müssen, um weiterhin Kurzzeitbuchungen auf der Plattform annehmen zu können", teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Bislang forderte Airbnb nur bei neuen Inseraten die Registriernummer.

Dem Recht nach müssen Anbieter von kurzzeitigen Unterkünften über Plattformen wie Airbnb in Berlin schon seit 2018 eine solche Nummer bei den Bezirken beantragen und diese auch im Angebot veröffentlichen. Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnfläche vermietet, braucht sogar eine entsprechende Genehmigung. Auf diese Weise sollen die Behörden unlautere Angebote besser verfolgen können.

Aus Sicht der Bezirke funktionierte das jahrelang nur unzureichend. Sie warfen den Onlineportalen vor, die Angebote auch ohne die Angabe der Nummer zu veröffentlichen. Seit einem Jahr achtet Airbnb eigenen Angaben zufolge zumindest bei neuen Inseraten darauf, dass die Vorgaben des Senats eingehalten werden. Ab März soll das nun auch für bestehende Angebote gelten.

Damit setze das Unternehmen allerdings nur die entsprechenden Pflichten aus dem sogenannten Zweckentfremdungsgesetz um, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen auf Anfrage mit. "Wir erwarten, dass Airbnb die Vorgaben des Gesetzes nunmehr zwingend für alle seine Nutzerinnen und Nutzer vorschreibt."

Aus Sicht des Unternehmens läuft die Beantragung der Registriernummer in der Hauptstadt zu umständlich. Airbnb fordert digitale und schnellere Lösungen der Behörden, wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits existierten.

Um gegen Zweckentfremdungen von Vermietern auf der Plattform vorgehen und nicht gezahlte Steuern eintreiben zu können, streitet sich der Senat mit Airbnb seit Jahren immer wieder um die Herausgabe von Anbieter-Daten. Ein rechtskräftiges Urteil in dieser Frage gibt es noch nicht. Im Juni 2020 hatte die Hamburger Steuerfahndung allerdings einen großen Datensatz ergattert, mit zahlreichen Einträgen auch für Berlin. Mehr als zwei Millionen Euro Steuern trieb der Senat auf dieser Basis nachträglich ein.

Seitdem wartet die Senatsverwaltung ab. "Wann erneut an diesen Plattformbetreiber oder an weitere Plattformbetreibende herangetreten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar", teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage mit. "Derartige Anfragen erfolgen zumeist gebündelt für Deutschland. Darüber hinaus stehen ermittlungstaktische Erwägungen und das Steuergeheimnis einer Veröffentlichung etwaiger konkreter Maßnahmen entgegen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.